Ehegattentestament bei Scheidungsverfahren unwirksam
Wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat, wird ein gemeinschaftliches Ehegattentestament unwirksam, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
Ein Ehepaar verfasste ein Berliner Testament, in dem festgehalten wurde, dass der überlebende Ehepartner der Erbe sein soll. Als sich das Paar ein Jahr später trennte, verfasste der Ehemann ein neues Testament, in dem er die gemeinsame Adoptivtochter zu seiner Alleinerbin erklärte.
Zwar reichte die Ehefrau später die Scheidung ein und der Ehemann stimmte vor Gericht auch zu, aber das Scheidungsverfahren wurde ausgesetzt. Das Ehepaar wollte im Rahmen eines Mediationsverfahrens noch einmal zu prüfen, ob sie die Ehe eventuell nicht doch fortführen wollen. Als der Mann kurz darauf verstarb, stritten die Ehefrau und die Adoptivtochter um das Erbe.
Voraussetzung einer Scheidung hat vorgelegen
Das Oberlandesgericht urteilte, dass ein gemeinschaftliches Testament unwirksam sei, wenn die Ehe geschieden werde oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorgelegen hätten und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt habe. Auch wenn der Mann sich bereit erklärt hat, ein Mediationsverfahren durchzuführen, hat dies laut Gericht keine Auswirkung auf seine ursprüngliche Zustimmung zur Scheidung. Eine andere Schlussfolgerung käme dann ich Betracht, wenn das Ehepaar klargestellt hätte, dass die Ehe Bestand haben solle.
Auch hat das das Ehepaar bereits mehr als drei Jahre getrennt gelebt, so dass das Gesetz vermutet, dass die Ehe gescheitert sei. Zudem lägen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass bei Abfassung des gemeinsamen Testaments die Ehepartner wollten, dass dieses auch bei einer Scheidung weiter bestehen solle. Deswegen wurde die Adoptivtochter zur Alleinerbin erklärt.
Urteil vom 26. September 2018 (Oberlandesgericht Oldenburg, AZ: 3 W 71/18)
Themen:
LESEN SIE AUCH
Ein Testament kann auch als Brief geschrieben werden
Normalerweise wird ein Testament handschriftlich auf einem Blatt Papier aufgesetzt und danach sicher aufbewahrt. Möglich, wenngleich unüblich, ist es aber auch, das Testament in Briefform an die darin bedachte Person zu versenden.
Wie übergangene Erben schnell zu Geld kommen
Über den Tod nachdenken und Vorkehrungen treffen
Wie Sie die 8 häufigsten Streitpunkte beim Erben und Vererben vermeiden
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
„Je flexibler eine Risikoversicherung, umso besser schützt sie“
Die Risikolebensversicherung wächst wieder: 2023 stieg die Zahl der Verträge erstmals seit Jahren um 4,34 %. Doch trotz des Aufschwungs bleibt die Qualität vieler Tarife ausbaufähig. Das zeigt die aktuelle Analyse von Franke und Bornberg.
R+V Versicherung zahlt 19 Millionen Euro Cashback an Mitglieder-Plus-Kunden aus
Die R+V Versicherung setzt erneut auf ihr Cashback-Programm: Am 10. März 2025, dem offiziellen Cashback Day, erhalten Kunden der Genossenschaftsbanken insgesamt über 19 Millionen Euro zurück. Diese Summe entspricht einem Anstieg von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als 16 Millionen Euro erstattet wurden.
DIN-Standard schafft einheitliche Kriterien für nachhaltige Geldanlagen
Nachhaltige Finanzprodukte sind auf dem Vormarsch, doch ihre Bewertung war bislang uneinheitlich. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) will das mit der neuen DIN 77236-2 ändern. Deren Ziel: ein verbindlicher Standard, der Transparenz und Vergleichbarkeit nachhaltiger Geldanlagen verbessert.
Rechtsschutzversicherung: Test zeigt Sparpotenziale und Leistungsunterschiede
Eine gute Rechtsschutzversicherung muss nicht teuer sein, zeigt ein aktueller Test des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) im Auftrag von ntv. Wer clever wählt, kann bis zu 58 Prozent sparen. Der Testsieger KS/Auxilia überzeugt in der Untersuchung mit starken Leistungen zu günstigen Prämien.