Ehegattentestament bei Scheidungsverfahren unwirksam

Wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hat, wird ein gemeinschaftliches Ehegattentestament unwirksam, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

(PDF)
Frau-Ehering-118962779-FO-dmitrimarutaFrau-Ehering-118962779-FO-dmitrimarutadmitrimaruta / fotolia.com

Ein Ehepaar verfasste ein Berliner Testament, in dem festgehalten wurde, dass der überlebende Ehepartner der Erbe sein soll. Als sich das Paar ein Jahr später trennte, verfasste der Ehemann ein neues Testament, in dem er die gemeinsame Adoptivtochter zu seiner Alleinerbin erklärte.

Zwar reichte die Ehefrau später die Scheidung ein und der Ehemann stimmte vor Gericht auch zu, aber das Scheidungsverfahren wurde ausgesetzt. Das Ehepaar wollte im Rahmen eines Mediationsverfahrens noch einmal zu prüfen, ob sie die Ehe eventuell nicht doch fortführen wollen. Als der Mann kurz darauf verstarb, stritten die Ehefrau und die Adoptivtochter um das Erbe.

Voraussetzung einer Scheidung hat vorgelegen

Das Oberlandesgericht urteilte, dass ein gemeinschaftliches Testament unwirksam sei, wenn die Ehe geschieden werde oder die Voraussetzungen für eine Scheidung vorgelegen hätten und der Erblasser die Scheidung beantragt oder einem Scheidungsantrag zugestimmt habe. Auch wenn der Mann sich bereit erklärt hat, ein Mediationsverfahren durchzuführen, hat dies laut Gericht keine Auswirkung auf seine ursprüngliche Zustimmung zur Scheidung. Eine andere Schlussfolgerung käme dann ich Betracht, wenn das Ehepaar klargestellt hätte, dass die Ehe Bestand haben solle.

Auch hat das das Ehepaar bereits mehr als drei Jahre getrennt gelebt, so dass das Gesetz vermutet, dass die Ehe gescheitert sei. Zudem lägen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass bei Abfassung des gemeinsamen Testaments die Ehepartner wollten, dass dieses auch bei einer Scheidung weiter bestehen solle. Deswegen wurde die Adoptivtochter zur Alleinerbin erklärt.

Urteil vom 26. September 2018 (Oberlandesgericht Oldenburg, AZ: 3 W 71/18)

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Happy senior couple signing legal documents, making purchasing dealHappy senior couple signing legal documents, making purchasing dealfizkes – stock.adobe.comHappy senior couple signing legal documents, making purchasing dealfizkes – stock.adobe.com
Recht

Ein Testament kann auch als Brief geschrieben werden

Normalerweise wird ein Testament handschriftlich auf einem Blatt Papier aufgesetzt und danach sicher aufbewahrt. Möglich, wenngleich unüblich, ist es aber auch, das Testament in Briefform an die darin bedachte Person zu versenden.

I will read and you write it down!I will read and you write it down!Drazen – stock.adobe.comI will read and you write it down!Drazen – stock.adobe.com
Finanzen

Wie übergangene Erben schnell zu Geld kommen

Die Testamentseröffnung ist für manchen Erben ein Jubeltag, für andere dagegen ein traumatisches Erlebnis. Wenn die Geschwister alle im Testament bedacht werden und nur der eigene Name darin nicht vorkommt, ist die Enttäuschung groß. Haben die Eltern mich vergessen? Was habe ich falsch gemacht? Erbe ich jetzt gar nichts?
Senior-Papier-nachdenken-83692169-FO-Photographee-eu[1]Senior-Papier-nachdenken-83692169-FO-Photographee-eu[1]Photographee.eu / fotolia.comSenior-Papier-nachdenken-83692169-FO-Photographee-eu[1]Photographee.eu / fotolia.com

Über den Tod nachdenken und Vorkehrungen treffen

Ein jedes Leben ist endlich und eigentlich gehört das Sterben zum Leben dazu. Und dennoch denkt niemand gerne über das eigene Lebensende nach. Dabei wäre die Vorsorge für den eigenen Todesfall gerade für diejenigen, die zurückbleiben äußerst wichtig.
Papier-Stempel-Fueller-Iustitia-100420764-FO-anticPapier-Stempel-Fueller-Iustitia-100420764-FO-anticantic / fotolia.comPapier-Stempel-Fueller-Iustitia-100420764-FO-anticantic / fotolia.com

Wie Sie die 8 häufigsten Streitpunkte beim Erben und Vererben vermeiden

Immer mehr Erbschaften enden im Streit. Wer sein Erbe regelt und nicht dem Zufall überlässt, kann diesen vermeiden. Und wer seine Rechte kennt, kann einem Erbstreit ruhig begegnen.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.