Basler: Neuerungen bei der Werkverkehrsversicherung

Basler: Neuerungen bei der Werkverkehrsversicherung
© photoschmidt / fotolia.com

Die Basler Versicherungen haben im Bereich der Werkverkehrsversicherung das Bedingungswerk überarbeitet.

So wurden bei einem unveränderten Preisniveau zahlreiche Deckungserweiterungen hinzugenommen.

Bestands- und Innovationsgarantie

Die Bestands- und Innovationsgarantie (BIG) ist neu und umfasst die Mitnahme aller Leistungen des Vorversicherers sowie den am Markt stets aktuellsten Versicherungsschutz.

Zudem sind nun auch Werkzeuge, Hilfsmittel und gebrauchte Güter vollständig sowie das Dienstreisegepäck inklusive der persönlichen Habe der Fahrzeuginsassen bis zu einer Höhe von 2.500 Euro mitversichert. Für Fahrzeugeinbauten, die nicht als fester Bestandteil des Fahrzeugs gelten, gibt es jetzt einen Versicherungsschutz bis maximal 7.500 Euro je Schadenfall.

Güterfolgeschäden, Nachtzeit- und Domizilklausel

Neu im Leistungsumfang aufgenommen sind zudem Güterfolgeschäden bis maximal 7.500 Euro pro Schadenfall. Zudem gilt eine erweiterte Nachtzeitklausel sowie die Domizilklausel. Eine generelle Selbstbeteiligung ist nicht mehr vorgesehen.

Fünf SicherheitsPlus-Bausteine

Darüber hinaus kann optional der Versicherungsschutz um ein Leistungspaket mit fünf SicherheitsPlus-Bausteinen ergänzt werden. Dieses beinhaltet Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt, Rückreisekosten des Fahrers zum Firmensitz oder Übernahmeort eines Einsatzfahrzeuges, Mietkosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug (bis 5 Tage), Übernachtungskosten des Fahrers sowie die Kosten einer psychologischen Betreuung des Fahrers als Folge eines Unfallgeschehens.