In der GKV bleiben Pflichtversicherungs- sowie Beitragsbemessungsgrenze unverändert. Während die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung sinkt, steigt sie in den neuen Bundesländer auf 3.150 Euro/Monat.
Das BMAS hat bekannt gegeben, dass die Versicherungspflichtgrenze ab 2021 steigen soll. Was Versicherte jetzt beim Wechsel in die private Krankenkasse beachten müssen.