Anlässlich der laufenden Konsultation zur Änderung der FinVermV fordert der Vermittlerverband VOTUM vom zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Rechtssicherheit für Berater und einen ernst gemeinten Realitäts-Check.
VOTUM begrüßt es, dass das BMF den seit Beginn der Präferenzabfragepflicht bestehenden Systemfehler endlich korrigiert. Einen Start im Frühjahr 2023 erachtet der Verband weiterhin für alle Berater aufgrund der unvollständigen Datenlage als günstiger.
Im ganzen Trubel um die BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler ist das in Kraft treten der neuen FinVermV im August in den Hintergrund geraten. In einem Informationsvideo werden die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Die Bundesratsausschüsse für Finanzen und Wirtschaft haben den Regierungsentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin kritisiert.
Das AfW-Vermittlerbarometer zeigt: Nur 3 Prozent der Finanzanlagenvermittler sprechen sich für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde aus.
Der Telefonmitschnitt wird nun auch für Anlageberater und -vermittler Pflicht. Stephan Leschke, Vorstandsvorsitzender der Ferrari electronic AG, kommentiert die Taping-Pflicht.
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag die FinVermV abgesegnet. Die FondsKonzept AG sieht diese als Chance zur Optimierung und Digitalisierung von Prozessabläufen und als Stärkung des Markenkerns von unabhängigen Finanzmaklern.
Der VSAV sieht die Umsetzung des Eckpunktepapiers zur §34f-Aufsicht durch die BaFin als real an und geht davon aus, dass die Neu-Prüfungen bei der BaFin strenger, teurer und zeitaufwendiger werden.