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Weitere News
wueste-279862-pb-marion
09.09.2016
Recht
Trockenlegung: Zweitmarktgeschäft nur noch mit KWG-Erlaubnis
Das Zweitmarktgeschäft mit Vermögensanlagen fällt nicht unter das Kreditwesengesetz und ist somit nicht erlaubnispflichtig. Soweit die Rechtsgrundlage, die das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit dem Urteil vom 25. Februar 2013 (Az. 9 K 3960/12.F) geschaffen hatte. Somit war die Vermittlung und Beratung zu „gebrauchten“ Vermögensanlagen erlaubnisfrei möglich. D
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29.06.2016
Produkte
LV-Zweitmarkt: Nachfrage größer als Angebot
Die Entwicklung auf dem deutschen LV-Zweitmarkt zeigte sich im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr wie-der leicht positiv. Mit einem Ankaufsvolumen deutscher Lebensversicherungspolicen durch BVZL-Mitglieder in Höhe von rund EUR 175 Mio. (Euro 150 Mio. in 2014) konnte im abgelaufen Jahr ein minimaler Zuwachs verzeichnet werden.
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