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Widerrufsbelehrung
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18.11.2019
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Autokauf über Onlineportal ist nicht automatisch ein Fernabsatzgeschäft
Wenn ein Autohaus einen Wagen über ein Onlineportal anbietet und den Vertragsabschluss per E-Mail organisiert, handelt es sich deswegen nicht automatisch um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft. Deswegen kann der Verbraucher den Kauf in einem solchen Fall nicht einfach innerhalb von 14 Tagen widerrufen, entschied das Landgericht Osnabrück.
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13.09.2016
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Widerrufsjoker auch bei Lebensversicherungen
Der Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens von KWAG Rechtsanwälte adressiert die Auswirkungen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 76/11) deutlich und nachdrücklich in Richtung der Lebensversicherer. Kunden könnten demnach unter bestimmten Umständen ihre Lebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 widerrufen.
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08.07.2016
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Widerrufsrecht bei Online-Immobilienmakler-Verträgen
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass ein per E-Mail oder telefonisch geschlossener Grundstücksmaklervertrag als Fernabsatzgeschäft zu verstehen ist und daher vom Maklerkunden innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden kann.
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