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Vertragsänderung
Weitere News
Verbraucher, die von Kürzungen ihrer Riester-Rente betroffen sind, sollten ihren Versicherungsvertrag genau prüfen.
Foto: Adobestock
02.02.2025
Urteile
Allianz unterliegt vor Gericht: Riester-Rente darf nicht gekürzt werden
Ein bedeutendes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart sorgt für Aufsehen in der Versicherungsbranche: Die Allianz Lebensversicherungs-AG darf eine umstrittene Klausel in ihren fondsgebundenen Riester-Rentenverträgen nicht mehr verwenden.
Privation de libert
Daylight Photo – stock.adobe.com
12.01.2022
Recht
Schweigen ist keine Zustimmung
Das Urteil des BGH vom 27.04.2021 hat die mögliche Unwirksamkeit von sogenannten Erklärungsfiktionen in den Raum gestellt. Solche Klauseln ermöglichen prinzipiell, dass der Verwender seine AGB (also auch den Maklervertrag) insoweit einseitig gegenüber dem Vertragspartner ändern kann, als dass das Schweigen der anderen Partei (Kunde) als Zustimmung fingiert wird, wenn einer angezeigten Vertragsänderung nicht innerhalb angemessener Frist widersprochen ...
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Drobot Dean – stock.adobe.com
24.08.2020
Assekuranz
Alles im Blick mit der neuen App „Meine INTER“
Die INTER Versicherungsgruppe setzt im Kundenservice und in der Kommunikation mit den Kunden bereits seit längerer Zeit verstärkt auf digitale Lösungen. Mit der Kunden-App „Meine INTER“ steht nun ein neuer digitaler Service zur Verfügung.
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15.10.2016
Thema des Tages
Der Keine-Sorgen-Versicherer erstmals auf der DKM
Die Oberösterreichische Versicherung hat auch im ersten Halbjahr 2016 den schon in den vergangenen Jahren eingeschlagenen und erfolgreichen Kurs beibehalten. Rund 11.000 Neuverträge – durchschnittlich mehr als 1500 pro Monat – wurden neu abgeschlossen. Erstmals präsentiert sich der Keine-Sorgen-Versicherer jetzt auf der DKM in Dortmund. Im Gepäck sind einige interessante Neuerungen. Zusätzlich zu den leistungsstarken Privatkundentarifen für Wohngebäude und Hausrat, steht im Bereich der ...
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08.08.2016
Thema des Tages
Keine Änderung von Altverträgen „durch die Hintertür“
Rechtsschutzversicherungen können die für Altverträge geltenden Versicherungsbedingungen nicht durch Übersendung eines Nachtrages zu ihren Gunsten abändern. Das entschied das Landgericht Berlin in einem neueren Urteil.