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Mann-Frau-Streit-70909647-FO-DDRockstar
06.06.2017
Thema des Tages
Zuwendungen an Ehegatten und bei Lebensgemeinschaft sind oft rückforderbar
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 06.05.2014, Az. X ZR 135/11) entschied, dass Zuwendungen an nichteheliche Lebenspartner mit dem Zweck der Absicherung für den Todesfall des Zuwendenden keine Schenkungen sind. Scheitert die Lebensgemeinschaft sind solche Zuwendungen anders als Schenkungen zurück zu gewähren.
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