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Verkehrsrecht
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Weitere News
Auto-Unfall-174088502-FO-phantom1311
14.08.2018
Flotte Fahrzeuge
Mitschuld durch Falschparken
Bei Verkehrsunfällen steht die Schuldfrage und damit die Abwägung, wer zu welchem Anteil einen Schaden alleine verursacht oder auch mitverursacht hat, regelmäßig im Mittelpunkt. Sehr häufig tragen beide Parteien eine Mitschuld.
Rollerskates-82403105-FO-lassedesignen
02.05.2016
Recht
Inlineskater sind rechtlich Fußgänger
Verkehrsrechtlich zählen Inlineskater zu den Fußgängern und dürfen innerorts nur auf Gehwegen bzw. kombinierten Geh-und Radwegen fahren. Eine Ausnahme erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO) einzig, wenn ein Zusatzzeichen die Mitnutzung von reinen Radwegen gestattet. Bei fehlendem Bürgersteig darf ein Skater auf Seitenstreifen oder Fahrbahnen ausweichen.
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