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Verkehrsrecht
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Weitere News
Rollerskates-82403105-FO-lassedesignen
02.05.2016
Recht
Inlineskater sind rechtlich Fußgänger
Verkehrsrechtlich zählen Inlineskater zu den Fußgängern und dürfen innerorts nur auf Gehwegen bzw. kombinierten Geh-und Radwegen fahren. Eine Ausnahme erlaubt die Straßenverkehrsordnung (StVO) einzig, wenn ein Zusatzzeichen die Mitnutzung von reinen Radwegen gestattet. Bei fehlendem Bürgersteig darf ein Skater auf Seitenstreifen oder Fahrbahnen ausweichen.
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