Natürlich hatte der große deutsche Dichterfürst Friedrich Schiller mit diesem Vers aus seinem berühmten Gedicht „Die Glocke“ nicht die deutsche Versicherungswirtschaft, sondern vielmehr die eheliche Bindung im Blick. Dennoch lässt sich dieser Aphorismus durchaus auch auf die vorvertragliche Anzeigepflicht projizieren. B