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Weitere News
Kamin-2178749-PB-Pexels
Pexels – pixabay.com
11.05.2022
Recht
Teurer Austausch von Kaminen ist oft nutzlos
In Zeiten sogenannter Energiekrisen nebst Blackout-Gefahren, kommen Kaminöfen wieder in Mode. Wer die Regeln der Bundesimmissionschutz-Verordnung (BlmSchV) als Betreiber nicht kennt, wird häufig durch Hersteller oder Kaminkehrer in die Irre geführt. Abgas-Grenzwerte gibt es bei offenen Kaminen regelmäßig nicht. Offen ist ein Kamin danach definitionsgemäß, wenn er sich bauartbedingt „auch" offen betreiben lässt.
Pokal-Smartphone-Papier-189426691-AS-natara
natara – stock.adobe.com
29.10.2020
Auszeichnungen
OMGV AWARD: Die Makler mit dem besten Onlinemarketing
Bereits zum dritten Mal wurden im Rahmen der DKM Versicherungsmakler für herausragendes Onlinemarketing mit den OMGV AWARDs ausgezeichnet.
2020-02-21-Papierhaus-Flamme-AS--jivimages
jivimages – stock.adobe.com (2) © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
26.02.2020
Versicherungsmaklervertrag mit Schutzwirkung zugunsten der Ehefrau
Das OLG Brandenburg hatte sich mit Urteil vom 23.04.2019 (Az.: 6 U 95/17) damit zu befassen, ob ein Versicherungsmaklervertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (zum Beispiel der Ehefrau des Versicherungsnehmers) ausgestaltet ist.
Schornsteinfeger-199414885-FO-Karl-Allen-Lugmayer
Karl Allen Lugmayer / fotolia.com
07.06.2019
Recht
Berufsunfähigkeit: Verschwiegener Arztbesuch nicht immer Arglist
Das OLG Saarbrücken stellt mit Urteil vom 09. Mai 2018 (Az: 5 U 23/16) klar, dass ein bei Antragsstellung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung verschwiegener Arztbesuch keine Arglist bedeuten muss. Dies gilt auch dann nicht, wenn ihm dabei körperliche und psychische Beschwerden attestiert wurden.
Hand-auf-Klavier-315012-PB-PublicDomainPictures
28.08.2017
Assekuranz
Neue Berufskrankheiten gesetzlich anerkannt
Personen mit einer Berufskrankheit können gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf eine Heilbehandlung und unter Umständen auch auf eine Verletztenrente geltend machen. Handelt es sich um eine gesetzlich anerkannte Berufskrankheit, ist der Nachweis, dass die Erkrankung durch die Arbeit verursacht wurde, wesentlich einfacher.