Das Landgericht München hat die Initiatorin sowie Prospektherausgeberin Hannover Leasing GmbH & Co. KG mit Urteil vom 04.07.2017 – 28 O 19462/16 – zur Zahlung von Schadensersatz von 40.677,00 Euro verurteilt. Der Kläger, ein Anleger des Fonds Hannover Leasing Developement, L.P. wurde von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen. Hannover Leasing hat Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht München beabsichtigt, die Berufung einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen (OLG München, Beschluss vom ...