Hannover Leasing zu Schadenersatz verurteilt

Veröffentlichung: 21.08.2018, 05:08 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Das Landgericht München hat die Initiatorin sowie Prospektherausgeberin Hannover Leasing GmbH & Co. KG mit Urteil vom 04.07.2017 – 28 O 19462/16 – zur Zahlung von Schadensersatz von 40.677,00 Euro verurteilt. Der Kläger, ein Anleger des Fonds Hannover Leasing Developement, L.P. wurde von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen. Hannover Leasing hat Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht München beabsichtigt, die Berufung einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen (OLG München, Beschluss vom 30.07.2018 – 7 U 2354/17.

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Der Anleger hatte sich im Mai 2008 mit einer Beteiligungssumme in Höhe von 60 TSD. US-Dollar an der Beteiligung Hannover Leasing Developement beteiligt. Die Beklagte, die Hannover Leasing GmbH & Co. KG, war Initiatorin, Anbieterin, Geschäftsbesorgerin, Eigenkapitalvermittlerin und Prospektherausgeberin des Fonds.

Gegenstand des Fonds war eine Investition in die Projektentwicklung des Shopping Centers „The Paddocks, Nashville – Tennessee“. Die Errichtung des Investitionsobjekts „The Paddocks“ sollte nach den Prospektangaben zwischen Mitte November 2007 und Mai 2010 in vier Bauphasen erfolgen. Die Beteiligungsdauer war entsprechend nach den Prospektangaben für einen Beitritt zum 01.01.2008 mit rund drei Jahren geplant.

Die Anker, Unternehmen des Shopping Centers, u.a. Wal-Markt, sollten nach den Prospektangaben als spätere Grundstückeigentümer in Eigenregie bauen, wobei der Vollzug des Kaufvertrages mit Wal-Markt nach den Prospektangaben zum 31.12.2007 erfolgen sollte. Dieser erfolgte jedoch tatsächlich erst im Jahr 2009. Hierdurch, sowie in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise, konnte eine Realisierung nicht mehr wie geplant erfolgen.

Der Kläger hatte die Hannover Leasing GmbH & Co. KG auf Schadensersatz verklagt. Eine im Mai 2008 gebotene Aktualisierung des Prospekts dahingehend, dass die Grundstücksveräußerungen nicht zum 31.12.2007 vollzogen worden sind, sei nicht erfolgt. Daher hafte die Beklagte.

Das Urteil

Das Landgericht München hat mit seinem Urteil vom 04.07.2017 der Klage vollumfänglich stattgegeben und ist der Argumentation von Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – gefolgt. Die Hannover Leasing GmbH & Co. KG hat besondere Sachkunde, Kompetenz und Erfahrung für sich in Anspruch genommen, somit besteht eine Prospekthaftung im weiteren Sinne.

Zudem hätte jedenfalls ein ab Mai 2008 beitretender Anleger durch einen Prospektnachtrag oder durch Prospektberichtigung darüber aufgeklärt werden müssen, dass die für Ende 2007 vorgesehene Durchführung der mit Wal-Markt geschlossenen Kaufverträge über Teilflächen des Grundstücks noch nicht vollzogen worden sind.

Fazit

Nach dem Beschluss des OLG München bestehen für Anleger, die im Mai 2008 und später dem Fonds beigetreten sind, gute Erfolgsaussichten. Sie sollten klären, ob ggf. ebenfalls Ansprüche bestehen, wobei auf die absolute Verjährung von zehn Jahren berechnet ab Zeichnung zu achten ist. Es sollten daher ggf. verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.

Bild: © HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG

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