Das Bundeskabinett hat die notwendige deutsche Umsetzung – das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – beschlossen. Die vorgesehene Umsetzungsfrist im Oktober wird nicht mehr einzuhalten sein. Umso wichtiger ist es, das Gesetz zügig umzusetzen und ein Inkrafttreten bis Anfang 2025 sicherzustellen.