Bei sogenannten Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukten (PEPP) spielt der Begriff der Risikominderungstechnik eine zentrale Rolle: Produkte können ohne formale Garantien angeboten werden, sofern geeignete Risikominderungstechniken dazu führen, dass gewisse Risikokennzahlen nicht überschritten werden. Zudem gibt es Anforderungen an ein Basis-PEPP (Standardprodukt).