Mangels gesetzlicher Konkretisierung der bestehenden Vermittlerpflichten herrschte lange Zeit Streit darüber, welche Grundsätze für die Haftung beim Vertrieb sogenannter „Versicherungsanlageprodukte“ gelten. Diesen Streit hat der Bundesgerichtshof (BGH) spätestens in seinem Urteil vom 11.7.2012 (Az.: IV ZR 164/11) für die vor Inkrafttreten des Versicherungsvermittlergesetzes am 22.5.2007 entstandenen Haftungsfälle zugunsten der für den Vertrieb von Kapitalanlagen entwickelten Haftungsgrundsätze ...