Aktuell konsultiert die BaFin ihren Entwurf des besonderen Teils ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für Kreditinstitute. Darin wird verlangt, dass sich Kreditinstitute bei Bartransaktionen innerhalb einer Geschäftsbeziehung (zum Beispiel bei Bareinzahlung auf ein Konto) ab 10.000 Euro grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch entsprechende Dokumente nachweisen lassen müssen. Bei Gelegenheitskunden soll dies bereits ab 2.500 Euro ...