Die EU-Fluggastrechte-Verordnung regelt Entschädigungszahlungen bei Flugunregelmäßigkeiten. Bei Flugverspätungen von drei Stunden am Zielflughafen, verpasstem Anschlussflug oder kurzfristiger Annullierung (Flug wird weniger als 14 Tage vor dem Abflug abgesagt) kann Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bestehen. Nur bei außergewöhnlichen Umständen ist das Luftfahrtunternehmen von einer Zahlung befreit.