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Archiv
Zum Jahresbeginn 2024 hat der Gesetzgeber kürzere Aufbewahrungsfristen für Belege eingeführt.
roma1880/pixabay
11.04.2025
Chefsache
Verkürzte Aufbewahrungsfrist für Belege: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Zum Jahresbeginn 2024 hat der Gesetzgeber kürzere Aufbewahrungsfristen für Belege eingeführt. Was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, bringt in der Praxis neue Anforderungen – vor allem an die digitale Archivierung. Vor welchen Herausforderungen Unternehmen jetzt stehen.
Anzugtraeger-entlassen-282592256-DP-AndrewLozovyi
26.10.2023
Urteile
Fristlose Kündigung wegen Veränderung von Kundendaten
Das LG Erfurt hatte sich mit der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Handelsvertretervertrages durch einen Versicherer aufgrund willkürlicher Veränderungen und Löschungen von Kundendaten durch einen Handelsvertreter zu befassen.
Schloss-an-Kabel-109031884-AS-xiaoliangge
xiaoliangge – stock.adobe.com
21.10.2020
Produkte
Nürnberger Internetversicherung schützt bei Cyber-Kriminalität
Die Welt ist digital. Das birgt nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Die Nürnberger Internetversicherung bietet nun nicht nur Schutz bei Cyber-Kriminalität, sondern auch einen Rundum-Support durch IT-Experten.
Frau-Smartphone-Apps-138371446-FO-ra2-studio
16.06.2017
Recht
App-Anbieter in der Haftung
Der Digitalverband Bitkom äußert sich skeptisch zum Beschluss des EU-Ministerrats vom 08. Juni über die EU-Richtlinie für ein Vertragsrecht für digitale Inhalte. Damit soll auf EU-Ebene ein spezielles Verbraucherrecht für digitale Güter wie Apps, Musik, Filme oder Spiele sowie online erbrachte Dienstleistungen eingeführt werden.