Ein Betriebsrat ist für alle Arbeitnehmer eines Unternehmens von Vorteil. Sollte kein Rat in einer Firma bestehen, kann dieser ganz einfach gegründet werden. Doch warum ist ein Betriebsrat wichtig und was ist bei der Gründung zu beachten? Wir haben die wichtigsten Fakten und Tipps kompakt zusammengefasst.
Warum ist es sinnvoll, einen Betriebsrat zu gründen?
Die Gründung eines Betriebsrats ist für alle Mitarbeiter eines Unternehmens von Interesse. Denn der Rat kann wichtige und bedeutsame Entscheidungen für Arbeitnehmer treffen und sogar ihre Meinung vertreten. Dabei gilt es jedoch zunächst einen Betriebsrat aufzustellen. Damit das gelingt, sind jedoch ein paar Voraussetzungen zu erfüllen.
Das Betriebsverfassungsgesetz (kurz BetrVG) schreibt vor, dass ein Unternehmen mindestens aus fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern bestehen muss, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Von diesen Mitarbeitern müssen schließlich drei Mitarbeiter zum Betriebsrat gewählt werden. Die Gründung des Betriebsrats steht den Angestellten dabei frei. Soll ein Betriebsrat zustande kommen, darf der Arbeitgeber nicht versuchen, dies zu verhindern. Andernfalls könnte er sich strafbar machen.
Wann ist eine Wahl zum Betriebsrat zu vollziehen?
Nach Paragraph 13 des BetrVG finden alle Betriebsratswahlen im Abstand von vier Jahren statt und sind vom 1.03. bis zum 31.05. eines Jahres abzuhalten. Es kann eine frühere Wahl nach zwei Jahren stattfinden, wenn die Wahl der Arbeitnehmer stark gestiegen oder gesunken ist. Gleiches gilt, wenn der Betriebsrat zurücktritt, der Rat gerichtlich aufgelöst wurde oder noch kein Betriebsrat besteht.
Wichtig: Minderjährige Arbeitnehmer und Auszubildende sind nicht wahlberechtigt. Sie können jedoch einen separaten Jugend- oder Auszubildendenrat anstreben. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn ein Unternehmen bereits über einen Betriebsrat verfügt. Auch in diesem Zusammenhang müssen alle Teilnehmer des Auszubildendenrates die Volljährigkeit erlangt haben
Was ist wichtig, um einen Betriebsrat zu organisieren?
Damit ein Betriebsrat gegründet werden kann, muss zunächst ein Wahlvorstand erzeugt werden. Hierbei handelt es sich um ein Gremium, das die eigentliche Wahl zum Betriebsrat kontrolliert. Die Wahl besteht aus drei wahlberechtigten Mitarbeitern, die explizit zur Betriebswahlversammlung einladen. Bei diesem Termin werden schließlich Vorschläge über die Vorstandsmitglieder bekanntgegeben. Die Anwesenden können in diesem Rahmen einen Vorstand wählen.
Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: das reguläre sowie das einfache Zweistufen-Wahlsystem. Welches Wahlverfahren zulässig ist, hängt von der Betriebsgröße ab:
- Bei 5 bis 100 Mitarbeitern, die wahlberechtigt sind, kann das einfache Zweistufen-Wahlsystem genutzt werden.
- Sind 101 bis 200 wahlberechtigte Arbeitnehmer vorhanden, ist das reguläre Wahlverfahren sinnvoll oder nach Zustimmung des Arbeitgebers auch das vereinfachte Wahlsystem möglich.
- Kommen mehr als 200 Arbeitnehmer zusammen, gilt stets das reguläre Wahlverfahren.
- bessere Produktivität im Unternehmen
- höhere Löhne
- Weiterbildungen
- Kündigungen
- Arbeitsmethoden
Die Wahlen sind im Anschluss durchzuführen. Der Wahlvorgang geschieht geheim, während das Wahlergebnis direkt nach der Wahl bekanntzumachen ist. Die Auszählung der Wahlstimmen erfolgt dazu öffentlich und wird in einer Wahlniederschrift festgehalten, die dem Arbeitgeber sowie der Gewerkschaft zu übergeben ist. Die Kosten der Wahl hat gemäß Paragraph 20 Abs. 3 des BetrVG der Arbeitgeber zu übernehmen.
Was passiert nach der Gründung des Betriebsrates?
Ist der Wahlvorstand gewählt, trifft sich der Betriebsrat binnen einer Woche und wählt einen Vorstand sowie Stellvertreter. Anschließend können verschiedene Tagespunkte behandelt und über Beschlüsse abgestimmt werden. Somit kann unter anderem über
und vieles mehr diskutiert werden. Jeder Punkt ist dabei auf die Arbeitnehmer ausgerichtet und soll die Tätigkeit im Unternehmen angenehmer und vorteilhafter gestalten. Der Betriebsrat ist somit nicht nur in Notsituationen ein wichtiges Instrument für Mitarbeiter, sondern kann den Arbeitsalltag in vielerlei Hinsicht unterstützen. Es ist also ratsam, einen Betriebsrat zeitnah zu gründen, um nichts dem Zufall zu überlassen.
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