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Berufskrankheit
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Weitere News
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28.08.2017
Assekuranz
Neue Berufskrankheiten gesetzlich anerkannt
Personen mit einer Berufskrankheit können gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf eine Heilbehandlung und unter Umständen auch auf eine Verletztenrente geltend machen. Handelt es sich um eine gesetzlich anerkannte Berufskrankheit, ist der Nachweis, dass die Erkrankung durch die Arbeit verursacht wurde, wesentlich einfacher.
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