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BFH Urteil

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Wer in der Schweiz arbeitet und Kinder in Deutschland hat, muss sich Schweizer Kinderzulagen auf das deutsche Kindergeld anrechnen lassen. Der BFH stellt klar: Maßgeblich ist der Bruttobetrag. Steuerliche Kinderabzüge zählen dagegen nicht als Familienleistungen.Wer in der Schweiz arbeitet und Kinder in Deutschland hat, muss sich Schweizer Kinderzulagen auf das deutsche Kindergeld anrechnen lassen. Der BFH stellt klar: Maßgeblich ist der Bruttobetrag. Steuerliche Kinderabzüge zählen dagegen nicht als Familienleistungen.Experten/KI
09.10.2026
Steuern

Kindergeld bei Beschäftigung in der Schweiz: BFH stellt Bruttobetrag vor Steuerabzug

BFH-Urteil zum Differenzkindergeld: Schweizer Kinderzulagen werden brutto angerechnet, steuerliche Kinderabzüge bleiben unberücksichtigt.
Der Bundesfinanzhof sorgt für Klarheit: Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gilt steuerrechtlich nicht als Erstausbildung. Für viele Familien bedeutet das: Der Kindergeldanspruch bleibt trotz anschließender Vollzeitbeschäftigung bestehen.Der Bundesfinanzhof sorgt für Klarheit: Die Ausbildung zum Rettungssanitäter gilt steuerrechtlich nicht als Erstausbildung. Für viele Familien bedeutet das: Der Kindergeldanspruch bleibt trotz anschließender Vollzeitbeschäftigung bestehen.Experten/KI
30.07.2026
Verbraucher

BFH-Urteil zum Kindergeld: Rettungssanitäter-Ausbildung zählt nicht als Erstausbildung

Der BFH entscheidet: Die Ausbildung zum Rettungssanitäter beendet den Kindergeldanspruch nicht. Warum die Ein-Jahres-Grenze für Familien jetzt entscheidend ist. Der Bundesfinanzhof stärkt den Kindergeldanspruch und stellt klar: Eine kurze berufsqualifizierende Ausbildung ist steuerrechtlich noch keine Erstausbildung.

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