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BAG
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Weitere News
Frau-Smartphone-Langeweile-533011380-AS-irissca
irissca – stock.adobe.com
22.02.2023
Besteht die Pflicht zur Zeiterfassung für alle Arbeitnehmer?
In vermutlich dem Großteil der Arbeitsverhältnisse gilt bezüglich der Arbeitszeiterfassung auch nach der Entscheidungsbegründung des BAG nur eine eingeschränkte Pflicht für Arbeitgeber. Denn es gibt einen weiten Spielraum bei der Arbeitszeiterfassung und nicht einmal einen „Formzwang“.
Woman procrastinate at home workplace. Remote work and home office problem
Lazy_Bear – stock.adobe.com
20.09.2022
Management
Der Paukenschlag des BAG
In einem Urteil hat das BAG eine bereits bestehende gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung erkannt – ohne Vertrauensschutz oder Fristen zur Umsetzung. Mit jedem Tag ohne Arbeitszeiterfassung verstößt der Arbeitgeber gegen die Regeln zum Arbeitsschutz.
Businesspeople Using Laptop In Office
Andrey Popov – stock.adobe.com
22.06.2022
Recht
Pflichtversicherungen beratender Kammerberufe vereinheitlicht
Rechtsformübergreifend wird die gemeinschaftliche Berufsausübung auch verschiedener Professionen vereinfacht. Um diese Möglichkeit zu schaffen, wurden unter anderem rechtliche Regelungen wie die zur Pflichtversicherung der rechts- und steuerberatenden Berufe vereinheitlicht. Rechtsanwälte und Steuerberater, die in beruflichen Zusammenschlüssen tätig sind, sollten daher dringend ihren Berufshaftpflichtschutz prüfen.
Staff recruitment. Headhunting. Many employees and the choice of
adragan – stock.adobe.com
16.05.2022
bAV
bAV: Abweichung von der kollektiven Regelung
Bei Versorgungsordnungen zur bAV können die Arbeitsvertragsparteien Zusage und Umfang der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich frei gestalten. Aber wie verhält es sich, wenn ein neuer Mitarbeiter bei seinem Vorarbeitgeber über eine individuelle Versorgung versichert ist und der neue Arbeitgeber seine betriebliche Altersversorgung kollektiv geregelt hat?
24.11.2021
bAV
Auch bei Direktversicherung keine Beitragsgarantie mehr zu Rentenbeginn*
Künftig wird es sehr fraglich sein, ob am Ende des Ansparzeitraums – der Aufschubzeit, bei einer Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die Summe der einbezahlten beziehungsweise umgewandelten Beiträge „wertgleich“ vorhanden sein werden (BAG, Urteil vom 12.05.2020, Az. 3AZR 157/19). Schließlich werden regelmäßig ab 2022 nur noch 80 Prozent des umgewandelten Entgelts garantiert werden.
Maennchen-Uhr-191927339-AS-kirill-makarov
kirill_makarov – stock.adobe.com
04.10.2021
bAV
Korrekte bAV-Berechnung bei Teilzeitkräften
Immer häufiger landet die Frage nach der Berechnung der Betriebsrente bei Teilzeitbeschäftigung vor Gericht. Meist gerät dabei die Versorgungsordnung in den Fokus. Denn es gibt eine Vielzahl an Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten zu berücksichtigen – entsprechend leicht kann es zu Fehlern kommen. Bei älteren Versorgungswerken fehlt oft eine Regelung dazu.
Anzugtraeger-Hammer-82770492-AS-konradbak
(1) konradbak – stock.adobe.com (2) Dr. Johannesa Fiala (3) Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik
30.07.2021
Assekuranz
Befreiung vom Zwangskorsett des BetrAVG
Wer als Arbeitgeber Betriebsrenten gestalten möchte, schaut in das Betriebsrentengesetz, genauer das Betriebliche Altersversorgungsgesetz (BetrAVG). Doch eine Betriebsrente nach dem BetrAVG zu gestalten passt meist weder zu den Arbeitgeberbedürfnissen noch für Arbeitnehmer.
Anzugtraeger-nachdenklich-239516592-AS-goodluz
04.05.2021
bAV
Insolvenz und die Folgen für die bAV: Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber
Immer wieder werden Fragen zur Insolvenzsicherung von Betriebsrenten von Gerichten entschieden. Auch 2020 gab es einige beachtenswerte Entscheidungen.
Anzugtraegerinnen-diskutieren-203778862-FO-Elnur
Elnur – fotolia.com
04.03.2020
bAV
Keine Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung?
Mit einem aktuellen Urteil folgt das Bundesarbeitsgericht (BAG-Urteil vom 18. Februar 2020 – 3 AZR 206/18) seiner bisherigen Rechtsprechung im Zusammenhang mit Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung.
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