Formal ja: Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge werden an die gewählte Krankenkasse gezahlt. Diese fungiert jedoch als Einzugsstelle und leitet die Mittel weitgehend an den Gesundheitsfonds weiter. Die spätere Rückverteilung erfolgt unabhängig von der ursprünglichen Einzahlung.
2. Was macht der Gesundheitsfonds genau?
Der Gesundheitsfonds sammelt alle Beiträge sowie Bundeszuschüsse und verteilt sie nach einem festgelegten Mechanismus an die Krankenkassen. Grundlage ist der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), der Alter, Geschlecht und Krankheitslast der Versicherten berücksichtigt.
Die Mittelverteilung ist daten- und regelbasiert. Kassen müssen komplexe IT-Systeme, Kodierung und Steuerung beherrschen, um ihre Zuweisungen zu optimieren. Diese Anforderungen erzeugen hohe Fixkosten, die sich für größere Kassen leichter tragen lassen.
Nicht zwingend. Zwar können Skaleneffekte entstehen, gleichzeitig erhöhen Integration, IT-Anpassungen und organisatorische Komplexität den Aufwand. Internationale Erfahrungen zeigen, dass Verwaltungskosten trotz Fusionen auch steigen können.
Kurzfristig ändert sich wenig, da Leistungen gesetzlich festgelegt sind. Langfristig kann die Auswahl an Krankenkassen sinken, während größere Anbieter an Bedeutung gewinnen. Der Wettbewerb verlagert sich stärker auf Zusatzbeiträge und Effizienz.









