Hohes Level bei BU-Leistungsquote
Berufsunfähigkeitsversicherungen sollen das finanzielle Risiko bei Einkommenseinbußen durch den Verlust der Arbeitskraft abpuffern. Jetzt hat der GDV neue Zahlen veröffentlicht, die aus einer Umfrage resultieren, die unter den Mitgliedsunternehmen, die für einen Marktanteil von rund 80 Prozent stehen, durchgeführt wurde. 7.686 Euro insgesamt hat ein Versicherter im Jahr 2016 durchschnittlich aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Das entspricht knapp zwei Prozent mehr als im Jahr 2015. Die Leistung betrug damals im Durchschnitt 7.551 Euro. Bei neu abgeschlossenen Verträgen werden durchschnittlich jährliche Leistungen von 10.607 Euro versichert.
Die Summen enthalten sowohl Werte eigenständiger Versicherungsverträge als auch von Zusatzversicherungen. Häufig ist der Schutz gegen Berufsunfähigkeit auch als Ergänzung einer Risikolebensversicherung enthalten.
Leistungsprüfung – ein Qualitätsmerkmal
Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit ist die versicherte Person auf eine rasche Antragsprüfung und Zahlung der vereinbarten Leistungssumme angewiesen. Eine genaue Prüfung der Anträge, inklusive ärztlicher Bestätigungen der Berufsunfähigkeit, dauert der Umfrage zufolge im gesamten Prozess vom ersten Anruf beim Versicherer bis zur bewilligten Leistung 110 Tage.
In der Prüfungsphase durchlaufen Kunden und Versicherer mehrere Schritte. Bis alle erforderlichen Unterlagen gesammelt und an die Versicherung geschickt wurden, vergehen bereits 65 Tage im Durchschnitt. Mit 22 Tagen ist von der Anforderung bis zur Einreichung eines ärztlichen Befunds zu rechnen. Liegen alle Unterlagen vor, braucht der Versicherer in Folge im Durchschnitt weitere zehn Tage, um die Angaben zu prüfen und eine Entscheidung über die Auszahlung der vereinbarten Leistung zu treffen.
Mit 78 Prozent wird eine überwiegende Anzahl aller Leistungsanträge bewilligt. Kommen die vereinbarten Leistungen nicht zur Auszahlung, liegt dies der Umfrage nach bei 43 Prozent der Fälle daran, dass die Berufsunfähigkeit den vereinbarten BU-Grad (meistens 50 Prozent) nicht erreicht hat. In etwa 15 Prozent der Anträge werden abgelehnt, weil sich der Kunde für einen längeren Zeitraum – auch auf Rückfrage – nicht mehr bei der Versicherung gemeldet hat.
Dies kommt beispielsweise auch dann vor, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit nicht attestieren möchte oder sich der Gesundheitszustand schnell wieder verbessert hat. Seltener werden Anträge abgelehnt, weil der Versicherte bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen nicht im notwendigen Umfang angegeben hat. Bei 10 Prozent der Fälle ist die sogenannte "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht" der Grund für eine Ablehnung.
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