BU: anhaltend hohe Leistungsquote

Veröffentlichung: 26.03.2018, 05:03 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Aus Berufsunfähigkeitsversicherungen wurden zuletzt durchschnittlich 7.551 Euro Rente ausgezahlt. Dadurch werden Private Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen für Beschäftigte immer wichtiger. Das zeigen Zahlen und Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

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Über dreiviertel der Leistungsanträge (77 Prozent) wurde von den Versicherern bewilligt, was eine konstante Quote im Vergleich zu 2014 bedeutet. Das zeigen die aktuellsten verfügbaren Daten für 2015.

In der durchschnittlichen Rente in Höhe von 7.551 Euro sind auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit, die als Zusatzversicherung vereinbart wurden, enthalten: zum Beispiel ergänzend zu einer Risikolebensversicherung.

Keine Auszahlung, weil ...

Nur jedem zweiten Antrag auf Erwerbsminderungs-Rente wird in der Gesetzlichen Rentenversicherung stattgegeben. In den meisten Fällen wird, wenn private Versicherer nicht leisten, in der Hälfte der Fälle kein schriftlicher Leistungsantrag von den Versicherern eingereicht oder während der Prüfung des Leistungsantrags bricht der Versicherte die Kommunikation ab, zum Beispiel, weil sich der Gesundheitszustand sich verbessert hat. Bei den abgelehnten Anträgen liegt es in 25 Prozent aller Fälle daran, dass der vereinbarte BU-Grad nicht erreicht wurde.

cms.wdouz.x Gründe, warum es nicht zu einer Leistungszahlung kommt.

Gutachten in sechs Prozent der Fälle

Auch wenn in den meisten Fällen die Versicherer die Anträge der Versicherten auf Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung genehmigen, müssen die Versicherer auch darauf achten, dass Leistungen nicht ungerechtfertigterweise ausgezahlt werden.

Experten, beispielsweise Fachärzte, wurden in sechs Prozent der Fälle zu Rate gezogen. Vor allem werden Gutachten angefordert, um auch in komplexen Fällen eine faire Entscheidung über Leistungsanträge treffen zu können. Nach dem Einschalten eines Experten wird dann in ungefähr 60 Prozent der Fälle im Sinne der Versicherten entschieden und Leistungen gezahlt.

111 Tage bis zur Bewilligung

Nach der Antragsstellung bis zur Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente vergehen durchschnittlich 111 Tage – auch wenn die Zahlen von Fall zu Fall unterschiedlich sind. Dieser Zeitraum beinhaltet die Zeit, die der Versicherte für die Antragstellung inklusive der erforderlichen Unterlagen benötigt. Auch die Zeit für Gutachten und Stellungnahmen zählt zu dem Zeitraum dazu.

Zur Datenlage

Die Daten wurden von Mitgliedsunternehmen des GDV erfasst. Diese repräsentieren zusammen über 80 Prozent des Marktes. Im Berichtsjahr 2016 haben die deutschen Lebensversicherer insgesamt 3,6 Milliarden Euro Kapital- und Rentenleistungen (2015: 3,44 Milliarden Euro) zur Invaliditätsabsicherung aus Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ausgezahlt.

Bilder: (1) © RioPatuca Images / fotolia.com (2) © Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV

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