Urteil gegen ehemaligen Göker-Vize Vincent H. rechtskräftig
Die ehemalige rechte Hand des Versicherungsvermittlers Mehmet Göker, Vincent H., hat keine Rechtsmittel gegen das Urteil von Ende Mai eingelegt, womit seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung nun rechtskräftig ist.
Dies sagte ein Sprecher der Landgerichts Kassel gegenüber Euro am Sonntag (Ausgabe vom 24. November).
Vincent H. wurde wegen gewerbsmäßigen Verrats von Geschäfts- und Firmengeheimnissen verurteilt. Außerdem muss er 5000 Euro in die Insolvenzmasse der bankrotten Vermittlerfirma MEG einzahlen (Az. 7610 Js 6823/10).
Der Verurteilte war Vize-Chef und Generalbevollmächtigter von MEG. Der Firmengründer Mehmet Göker machte aus MEG einen der wichtigsten Vertriebe für private Krankenversicherungen. Das Unternehmen musste im Oktober 2009 Insolvenz anmelden. Vincent H. hatte ab September 2009 Datensätze der MEG für eigene Geschäfte genutzt und weiter verkauft. Laut Anklage sollen er und Mehmet Göker damit annähernd drei Millionen Euro eingenommen haben.
Gegen Mehmet Göker sind noch drei weitere Anklagen erhoben, die allesamt auf Eis liegen, weil er 2010 in die Türkei floh. Er wird von dort nicht ausgeliefert, da er türkischer Staatsbürger ist. Ab 2020 könnte es zu Verjährungen und damit zur Einstellung von Verfahren gegen Göker kommen.
Bild: © Ruslan Grumble / fotolia.com
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