DKV: keine rechtmäßige Prämienerhöhung
Im Streit um die Rechtmäßigkeit von Prämienerhöhungen hat die Deutsche Krankenversicherung (DKV) erneut eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Koblenz entschied, dass die DKV die Beiträge eines Kunden unzulässig angehoben hat. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin gegenüber der Wirtschaftszeitung „Euro am Sonntag“ (Ausgabe vom 23. Juni).
Der Anwalt des Klägers hatte in dem Verfahren argumentiert, dass der Treuhänder, der die Beitragserhöhungen der DKV auf Zulässigkeit geprüft hat, befangen gewesen sei. Seit 1994 prüfen Treuhänder, die von den Versicherungsunternehmen selbst bestellt sind, die PKV-Tarife. Die BaFin prüft nur noch deren Eignung.
Dies ist das bundesweit dritte Urteil gegen die DKV. Gegen die AXA Krankenversicherung sind bereits 15 bis 20 Urteile mit derselben Begründung gefallen.
Allerdings ist noch keines dieser Urteile bislang rechtskräftig, weil die Unternehmen stets in Berufung gegangen sind.
Ein Verfahren gegen die AXA ist bereits vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Sollten auch die Karlsruher Richter die Sicht der Kunden stützen, könnten Millionen Krankenversicherte einen Teil ihrer Beiträge zurückfordern.
Landgericht Koblenz, Az. 16 O O 247/16
Bild: © Chodyra Mike / fotolia.com
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