Acht Lebensversicherer kürzten oder strichen Mindestbeteiligung
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass acht Lebensversicherungsgesellschaften in den letzten Jahren die Mindestbeteiligung ihrer Kunden an den Unternehmensgewinnen zumindest zeitweise ausgesetzt oder unterschritten haben.
Die BaFin hat seit 2008 bei insgesamt 2008 diesen Maßnahmen jeweils zugestimmt.
In der Mindestzuführungsverordnung von 2008 ist eigentlich geregelt, dass Lebensversicherer ihren Kunden mindestens 90 Prozent ihrer Gewinne aus Kapitalanlagen gutschreiben müssen.
Nach Angaben des Deutschen Bundestags kürzten folgende Lebensversicherungsgesellschaften die Mindestbeteiligung:
- Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. (im Jahr 2008)
- HanseMerkur Lebensversicherung AG (2008)
- Protektor Lebensversicherungs-AG (2010 bis 2013)
- Landeslebenshilfe V.V.a.G. (2015, 2016)
- Debeka Lebensversicherungsverein a.G.(2017)
Folgende Gesellschaften setzen die Mindestbeteiligung ganz aus:
Im Krisenjahr 2008 gaben die vier betroffenen Gesellschaften „unvorhersehbare Verluste aus dem Kapitalanlageergebnis“ an. Insgesamt waren über 3,7 Millionen Kunden betroffen.
Bild: © BillionPhotos.com / fotolia.com
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