Nachbesserung der HEUBECK-Richttafeln erforderlich

Veröffentlichung: 28.09.2018, 05:09 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Im Juli dieses Jahres sind die neuen HEUBECK RICHTTAFELN 2018 G erschienen, die die allgemein anerkannten Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland bilden.

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Sie berücksichtigen die aktuellsten Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes und bringen die biometrischen Rechnungsgrundlagen für alle Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen in Deutschland auf den neuesten Stand. Enthalten sind erstmals auch sozioökonomische Aspekte der Sterblichkeit.

Interne Auswertungen der HEUBECK-RICHTTAFELN-GMBH stellten Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen fest, die dazu führen, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt wird.

Dadurch fallen die auf der Grundlage der RT 2018 G berechneten Pensionsrückstellungen insgesamt höher aus, als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends. Bezogen auf die handelsrechtliche oder internationale Rechnungslegung könnte ein höherer Trend mit Hinweis auf sozioökonomische Aspekte begründet werden. Trotzdem wurde von der Geschäftsführung beschlossen, die Richttafeln anzupassen und eine überarbeitete Version vorzulegen.

Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung sieht die Geschäftsführung damit weiterhin gegeben.Geschäftsführer Dr. Richard Herrmann äußert sich dazu:

„Es ist äußerst bedauerlich, dass die Inkonsistenz bislang nicht aufgefallen war. Wir hoffen, dass mit dieser schnellen Anpassung das Vertrauen in die Richttafeln auch weiterhin gewährt wird.“

Bild: © Patrick Daxenbichler / fotolia.com

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