Für 5,7 Millionen Autofahrer gibt es künftig eine höhere Einstufung der Typklassen, während 5,4 Millionen von besseren Typklassen profitieren. Dies kam bei der jährlichen Auswertung der Schadenbilanzen aller in Deutschland zugelassenen Automodelle des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) heraus.
Für fast drei Viertel (rund 29,5 Millionen) der Autofahrer bleibt die Typklasse des Vorjahres. Dabei umfasst die unverbindliche Typklassenstatistik rund 29.000 verschiedene Modelle und deren Schadenbilanzen der Jahre 2015 bis 2017.
Die Typklassenstatistik des GDV
Die Bewertung der Typklassen ist einfach: Wenn mit einem Automodell im Vergleich wenige Schäden mit geringen Reparaturkosten verursacht werden, bekommt es eine niedrige Typklasse. Wenn allerdings viele Schäden und hohen Versicherungsleistungen verursacht werden, erhält das Automodell eine hohe.
Für Versicherungsunternehmen ist die neue Typklasseneinstufung unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden.
Verschiedene Typklassen
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typklassen (10-25). Hier sind für die Einstufung des Modells die Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach Verkehrsunfällen maßgeblich.
In der Vollkasko- gibt es 25 Typklassen (10-34) und in der Teilkasko-Versicherung 24 Typklassen (10-33). Für die Berechnung der Vollkasko-Versicherung werden Schäden am eigenen Auto nach selbstverschuldeten Unfällen sowie die Teilkasko-Schäden vollkaskoversicherter Fahrzeuge. Für diese Statistik werden die Teilkasko-Schäden kaskoversicherter Fahrzeuge betrachtet.
Kaum große Sprünge
Für wenige Modelle geht es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten. Der VW Tiguan 2.0 TSI 4Motion verbessert sich um drei, der Seat Ateca 1.4 TSI um zwei Klassen. Dagegen bekommen der Renault Kadjar 1.2 drei und der Kia Niro 1.6 Hybrid zwei Typklassen schlechter.
Anwendung der Typklasseneinstufung
Für Versicherungsunternehmen ist die neue Typklasseneinstufung unverbindlich. Sie kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden.
Bild: © bramgino / fotolia.com
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