BRSG zur Weiterverbreitung der bAV geeignet

Veröffentlichung: 17.09.2018, 05:09 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

In einer Studie von AXA, die gemeinsam mit der V.E.R.S. Leipzig GmbH entstanden ist, wurden die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften zur betrieblichen Altersversorgung befragt.

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Das Ergebnis: Die Ansichten und Kenntnisse zur betrieblichen Altersversorgung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften gehen auseinander. So schätzt ein Viertel der Arbeitgeberverbände die eigenen allgemeinen Kenntnisse zur betrieblichen Altersversorgung als „mittelmäßig“ bis „eher schlecht“ ein. Unter den Gewerkschaften sind es nur halb so viele (11 Prozent), die die eigenen Kenntnisse als „mittelmäßig“ einstufen.

Weiterverbreitung der bAV

66 Prozent der befragten Gewerkschaftsvertreter und 46 Prozent der Arbeitgeberverbände sind der Ansicht, das Betriebsrentenstärkungsgesetz eigne sich zur weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Doch zeigt sich insbesondere unter den Arbeitgeberverbänden ein differenzierteres Stimmungsbild: Rund jeder fünfte Arbeitgeberverband gibt sogar an, dass das BRSG „eher nicht“ oder „auf keinen Fall“ zur weiteren Verbreitung der bAV in Deutschland beitrage.

Bereitschaft zur Umsetzung eines Sozialpartnermodells

Sowohl eine deutliche Mehrheit der Gewerkschaften (77 Prozent) als auch der Großteil (65 Prozent) der befragten Arbeitgeberverbände wären dazu bereit, ein Sozialpartnermodell zu vereinbaren. Doch geben auch 22 Prozent der Gewerkschaften an, unter keinen Umständen in Verhandlungen zu einem Sozialpartnermodell einsteigen zu wollen. Auch zeigen sich die Gewerkschaften unterschiedlicher Ansicht über die bestehenden Lösungen zur Umsetzung: Ein Drittel bevorzugt weder die Möglichkeit eines eigenen Sozialpartnermodells noch eine branchenübergreifende Lösung. Die Arbeitgeberverbände ziehen beide Lösungen zur Umsetzung in Betracht und spalten sich dabei in zwei Stimmungslager auf. Während die Hälfte die verbands- oder branchenübergreifende Lösung präferiert, sprechen sich 40 Prozent für die Umsetzung eines eigenen Sozialpartnermodells aus.

Dr. Patrick Dahmen, Vorstand für das Vorsorgegeschäft bei der AXA Konzern AG, dazu:

„Die hohe Akzeptanz zur möglichen Umsetzung eines Sozialpartnermodells bestätigt uns in unserer Strategie, die Chancen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zu nutzen. Wir haben bereits einen gesamthaften Lösungsansatz erarbeitet und freuen uns nun, mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in Gespräche zur konkreten Umsetzung einzusteigen.“

Sozialpartnermodell von AXA

AXA hat ein Modell für die reine Beitragszusage entwickelt, das besonderen Wert auf sichere, stabile und renditestarke Rentenleistungen legt. Durch die Kollektivierung von Beiträgen und daraus resultierende Ausgleichsmechanismen erhält der Versicherungsnehmer deutlich höhere Renditechancen gegenüber einer individuellen Anlage. Das Modell ist bereits mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) besprochen. Eine im Sozialpartnermodell von AXA abgeschlossene Police kann zukünftig bei einem Arbeitgeberwechsel übertragen werden.

Eine weitere Ausgestaltung des Modells erfolge nun gemeinsam mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

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