Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) hat ermittelt, dass Mückenstiche immer häufiger Infektionen verursachen. Diese Behandlungskosten übernimmt dann die gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Doch immer wieder werden damit auch gefährliche Borreliose-Erreger und Sinbis-Viren übertragen, oder über die asiatische Tigermücke der Dengue-, Gelbfieber- und Zika-Virus. Wer zahlt dann, wenn aufgrund eines Insektenstichs eine dauerhafte Invalidität eintritt?
Laut Margareta Bösl von der uniVersa kommt es auf die Bedingungsqualität der privaten Unfallversicherung an. Die Expertin weiß aus der Praxis, dass ein auf den ersten Blick harmloser Insektenstich das Leben auf den Kopf stellen kann und zu dauerhaften und auch heftigen Beeinträchtigungen, wie Sprachstörungen und epileptischen Anfällen, führen kann.
Deshalb ist darauf zu achten, dass in dem jeweiligen Tarif eine Infektionsklausel enthalten ist, nur dann kann die vereinbarte Versicherungssumme und lebenslange Rente bewilligt werden.
In Altverträgen und leistungsschwachen Angeboten fehlt dieser wichtige Passus jedoch oft. Der aktuelle Unfalltarif der uniVersa beinhaltet Infektionskrankheiten, die von Insektenstichen oder -bissen verursacht werden. Zudem leistet er auch bei Tollwut, Wundstarrkrampf und für Infektionskrankheiten, die durch Hautverletzungen von anderen Tieren übertragen werden, wie eine Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zecken.
Bild: © CreativesolutionisT / pixabay.com
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