DAX-Pensionswerke: Anpassungen üblich und sinnvoll – nur Gesetzgeber schert aus

Veröffentlichung: 16.08.2018, 05:08 Uhr - Lesezeit 9 Minuten

Veränderungen im Zins- und Inflationsumfeld führen dazu, dass der Umfang der Pensionsverpflichtungen der DAX-Unternehmen im ersten Halbjahr um 1,0 Prozent leicht gestiegen ist, während die Pensionsvermögen um 0,3 Prozent sanken. In der Folge gab der Ausfinanzierungsgrad (das Verhältnis von Pensionsvermögen zu Pensionsverpflichtungen) leicht nach — er liegt nun bei 66,6 Prozent.

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Zu diesem Ergebnis kommt die Modellberechnung „German Pension Finance Watch“ von Willis Towers Watson. Nachdem die Lebenserwartung in Deutschland weiter steigt, wurden jüngst die Sterbetafeln aktualisiert, die eine der Grundlagen für die Berechnung der Höhe der Pensionsverpflichtungen sind.

Basierend darauf werden viele Unternehmen ihre Pensionsverpflichtungen neu berechnen, die voraussichtlich um 1,5 bis 2,5 Prozent ansteigen werden. Lediglich der Gesetzgeber versperrt sich der für Pensionswerke üblichen „Wartung“ der Berechnungsgrundlagen. Er hält unverändert an einem überhöhten steuerlichen Rechnungszins fest, dessen Verfassungskonformität derzeit geprüft wird.

Dr. Heinke Conrads, die bei Willis Towers Watson das Beratungsgebiet „betriebliche Altersversorgung“ (bAV) in Deutschland und Österreich verantwortet, erklärt:.

„Dass sich der Ausfinanzierungsgrad entlang der Parameter Rechnungszins, Inflationserwartung und Performance der Kapitalanlagen bewegt, ist völlig normal.“

Die bAV-Expertin führt dazu weiter aus:

„Die Lebenserwartung, die bei der Berechnung des Verpflichtungsumfangs zugrunde gelegt wird, wird ebenfalls regelmäßig überprüft. Eine solche ‚Wartung‘ ist für alle Berechnungsgrundlagen notwendig und sinnvoll. Sie führt im Ergebnis dazu, dass Pensionsverpflichtungen realistisch berechnet und solide finanziert werden können – das ist gut für Unternehmen, Mitarbeiter und Betriebsrentner.“

Lediglich an einem Punkt verharrten die Pensionswerke in einem erzwungenen Stillstand:

„Der Rechnungszins, den Unternehmen beim Ansatz ihrer Pensionsverpflichtungen in der Steuerbilanz heranziehen müssen, liegt seit 37 Jahren bei sechs Prozent und damit schon lange fern von der Realität an den Kapitalmärkten. Hier ist der Gesetzgeber dringend gefragt, seinen ‚Wartungsarbeiten‘ ebenfalls nachzukommen.“

Moderate Schwankungen beeinflussen Pensionswerke

Im Einzelnen stiegen die Pensionsverpflichtungen der DAX-Konzerne laut der Modellberechnung von Willis Towers Watson im ersten Halbjahr um ein Prozent auf 385,9 Mrd. Euro. Gleichzeitig sanken die spezifisch für die Pensionen vorgehaltenen Planvermögen vor allem aufgrund der niedrigen Performance der europäischen Aktienmärkte sowie aufgrund von Währungseffekten um 0,3 Prozent auf 257,1 Mrd. Euro. Im MDAX stieg der Verpflichtungsumfang geringfügig stärker um 1,2 Prozent auf 81,9 Mrd. Euro, während die Pensionsvermögen minimal zulegten (um 0,1 Prozent auf 46,0 Mrd. Euro).

Diese Veränderungen reflektieren neben einer weiteren leichten Verringerung des Rechnungszinses um drei Basispunkte u.a. auch einen leichten Anstieg der Inflationserwartung um acht Basispunkte.

Aktuarin Hanne Borst, die bei Willis Towers Watson die versicherungsmathematische Beratung im bAV-Bereich leitet, erläutert:

„Die Inflation spielt insbesondere für die jährliche Anpassung der Betriebsrenten eine Rolle. Daher ist sie bei der Berechnung der Pensionsverpflichtungen einzubeziehen.“

Steigende Lebenserwartung = steigende Pensionsverpflichtungen

Die Kosten für die betriebliche Altersversorgung hängen auch von der Lebenserwartung der Mitarbeiter und Betriebsrentner ab. Da die Menschen im Durchschnitt immer älter werden, sind auch Betriebsrenten länger zu zahlen und Unternehmen müssen entsprechend mehr Geld dafür bereitstellen. Für die Berechnung der notwendigen Summen wird meist auf die so genannten Heubeck-Sterbetafeln zurückgegriffen. Diese Tafeln wurden im Juli auf den aktuellen Stand gebracht.

Da die Lebenserwartung gegenüber der vorherigen Ausgabe der Tafeln aus 2005 weiter gestiegen ist, werden die Pensionsverpflichtungen bei der Berücksichtigung der neuen Sterbetafeln ebenfalls steigen. Der Herausgeber der Heubeck-Tafeln erwartet einen Anstieg der in der internationalen Bilanz anzugebenden Werte um 1,5 bis 2,5 Prozent.

Aktuarin Borst kommentiert:

„Der Effekt auf die Pensionsverpflichtungen für ein einzelnes Unternehmen hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nur durch spezifische Berechnungen exakt ermittelt werden.“

Steuerlicher Zins verharrt fern der Kapitalmarktrealität

Da Pensionswerke von ihrem wirtschaftlichen Umfeld – vor allem der Entwicklung an den Kapitalmärkten und der Veränderung der Lebenserwartung – beeinflusst werden, müssen die Parameter, die für die Berechnung von Vermögen und Verpflichtungsumfang zugrunde gelegt werden, regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Conrads erklärt:

„Auf diese Weise lassen sich Pensionswerke mit der gebotenen Sorgfalt steuern. Unternehmen können damit die Finanzierung ihrer Betriebsrenten gut planen. Das kommt auch den Mitarbeitern zugute, die sich auf ihre Altersversorgung verlassen können.“

Allerdings ist für die Steuerbilanz seit 37 Jahren ein Zinssatz von sechs Prozent vorgeschrieben. Conrads kritisiert:

„Dieser Zins ist schon lange nicht mehr marktkonform.“

Die bAV-Expertin dazu:

„Jedoch verweigert sich der Gesetzgeber einer längst überfälligen und von vielen Seiten geforderten Anpassung. Auch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht hierzu hängt an.“

Die Anpassung des Rechnungszinses nach unten würde zu einem Anstieg der steuerlichen Pensionsrückstellungen führen und damit die Unternehmen steuerlich entlasten. Conrads sagt:

„Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die Politik diesen Schritt endlich geht.“

Das Institut der Wirtschaft in Köln schätzt, dass sich die Mehrbelastung der deutschen Unternehmen durch den überhöhten steuerlichen Rechnungszins allein für den Zeitraum 2008 bis 2014 auf 20 bis 25 Mrd. Euro summiert.

Datengrundlage

Die Modellberechnung „German Pension Finance Watch“ (GPFW) stellt die Auswirkungen der Kapitalmarktentwicklungen auf deutsche Benchmark-Pensionspläne dar. Verglichen wird ein Musterplan, der Ende 2003 vollständig ausfinanziert war (100-Prozent-Plan) und laufend in Höhe der neu erdienten Ansprüche dotiert wird, mit einem für ein DAX- beziehungsweise MDAX-Unternehmen typischen Pensionsplan. Analysiert werden die aktuellen Entwicklungen auf der Verpflichtungsseite sowie die Erträge der für Pensionsverpflichtungen reservierten Kapitalanlagen. Die Untersuchung ergänzt die von Willis Towers Watson herausgegebenen Studien zu US-amerikanischen und weltweiten Benchmark-Pensionsplänen sowie zu den Schweizer Pensionsplänen, die quartalsweise erscheinen.

 

Bild: © sdecoret / fotolia.com

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