DEVK bietet Grundfähigkeitsversicherung

Veröffentlichung: 05.07.2018, 05:07 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Die DEVK bietet seit Juli 2018 eine Alternative zur meist teuren Berufsunfähigkeitsversicherung an – die Grundfähigkeitsversicherung.

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Die Grundfähigkeitsversicherung ist besonders für Berufstätige interessant, die körperlich tätig sind: Handwerker, Pflegekräfte und Fitnesstrainer nutzen ganz selbstverständlich ihre körperlichen Grundfähigkeiten wie Gehen, Sehen oder Hören. Wenn mindestens eine elementare Fähigkeit verloren geht, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung eine zuvor vereinbarte Rente.

Beispielsweise können sich Dachdecker mit nur 2,4 Prozent des Nettoeinkommens absichern, für eine umfassende Berufsunfähigkeitsversicherung müssten sie dagegen mehr als 16 Prozent ausgeben.

Der weniger gefährdete Steuerberater müsste 3 Prozent seines Gehalts in eine BU investieren, um umfassend geschützt zu sein. Für die Grundfähigkeitsversicherung sind es nur 2,8 Prozent.

Baustein „Grundfähigkeiten Plus“

Der Baustein „Grundfähigkeiten Plus“ umfasst darüber hinaus geistige Fähigkeiten, Orientierung, Gleichgewichtssinn, eigenverantwortliches Handeln und Autofahren. Über eine Zusatzversicherung für schwere Krankheiten bietet die DEVK außerdem die Möglichkeit, auch die Risiken Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall mit einer Einmalzahlung abzusichern.

Basisschutz für Schüler und Studenten

Auch für Schüler und Studenten ist die Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll. Sie bietet schon in jungen Jahren bezahlbaren Schutz für ein Risiko, das das künftige Einkommen existenziell gefährden kann. Wenn junge Leute dann ins Berufsleben starten, können sie ihre Grundfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln. Wer eine Gehaltserhöhung bekommt oder heiratet, kann eine höhere Rentenzahlung vereinbaren – ebenfalls ohne weitere Gesundheitsprüfung.

Verwendungszweck frei wählbar

Die DEVK zahlt auch dann Grundfähigkeitsrente, wenn man trotz der Beeinträchtigung noch arbeiten kann. Die Leistung ist nicht an einen Verwendungszweck gebunden. Betroffene entscheiden selbst, ob sie ihr Geld z. B. fürs Wohnen ausgeben, um einen Kredit abzuzahlen oder für den Lebensunterhalt.

Bild: © sculpies / fotolia.com

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