Tarif V: mehr Flexibilität bei Vergütung
Standard Life Deutschland hat einen neuen Provisionstarif mit variabler Abschluss- und Folgevergütung aufgelegt. Mit dem neuen Tarif V können Kunden und Makler die Höhe der Vergütung individuell und dem Beratungsaufwand entsprechend vereinbart werden. Der Tarif V kann für die beiden fondsgebundenen Einmalbeitragsprodukte WeitBlick und ParkAllee gewählt werden.
Die Abschlussvergütung kann zwischen 0 und 4 Prozent des gezahlten Einmalbeitrages liegen, die Folgecourtage zwischen 0 bis einem Prozent des Fondswertes. Beide Größen sind in 0,1-Prozentpunkt-Schritten skalierbar, mindestens einer der beiden Werte muss allerdings größer als Null sein.
Auch eine Höchstgrenze ist in Tarif V vorgesehen: Die Abschlusscourtage plus achtfacher Folgecourtage darf den Wert von 8 Prozent nicht überschreiten. Wichtig für den Vermittler ist dabei, dass die Umsatzsteuerfreiheit bestehen bleibt, weil es sich bei Tarif V um einen Courtagetarif handelt.
Der Makler wird den Versicherungskunden im Beratungsgespräch ausführlich über die verschiedenen Tarifmöglichkeiten und ihre Auswirkungen auf die Versicherungsleistung informieren, bevor er eine Empfehlung abgibt. Beide Parteien unterschreiben dann eine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung.
Christian Nuschele, Leiter des Vertriebs von Standard Life Deutschland und Österreich, dazu:
„In Großbritannien haben wir mit der Wahlfreiheit bei diesen Tarifen, die dort ‚customer agreed remuneration‘ heißen, sehr gute Erfahrungen gemacht. In einer mehrmonatigen Testphase haben wir auch bei deutschen Vermittlern eine entsprechende Nachfrage gesehen. Der neue Tarif V wird die Vermittler dabei unterstützen, den zunehmenden Transparenzanforderungen Rechnung zu tragen und ihr Geschäftsmodell noch stärker auf laufende Vergütung umzustellen. Aus meiner Sicht können sie dadurch nachhaltige Kundenbeziehungen aufbauen, den Wert ihres Maklerunternehmens steigern und sind unabhängiger von regulatorischen Veränderungen.“
Bild: © sebra / fotolia.com
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