DSGVO: Pflichten und Aufgaben fürs Management

Veröffentlichung: 11.05.2018, 05:05 Uhr - Lesezeit 6 Minuten

Die Datenschutz-Grundverordnung bringt umfangreiche Änderungen für die Geschäftsleitung mit sich, denn sie allein ist verantwortlich für die Umsetzung des Datenschutzes im Betrieb. Die experten Report Redaktion hat mit Harald Müller-Delius über Pflichten und Handlungsempfehlungen gesprochen.

(PDF)
Anzugtraeger-Fragezeichen-132641690-FO-ElnurAnzugtraeger-Fragezeichen-132641690-FO-Elnur

Welche Auswirkungen erwarten Sie mit Blick auf die Arbeitsprozesse im Maklerbüro?

Äußerst positive! Geordnete und strukturierte Prozesse, wie sie im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gefordert sind, schaffen Mitarbeiterzufriedenheit und Effizienzsteigerungen und damit betriebswirtschaftliche Vorteile. Sollten die Prozesse und Strukturen allerdings erst ermittelt, angepasst und umgesetzt werden müssen, setzt das sicherlich das Überwinden von Widerständen und Disziplin in den Arbeitsweisen voraus.

Welche Pflichten erlegt die DSGVO dem Management in einem Unternehmen auf?

Alle. Nach DSGVO ist Datenschutz Managementaufgabe und damit die Geschäftsleitung allein verantwortlich für die Umsetzung des Datenschutzes im Betrieb.

Vom Erstellen der Leit- und Richtlinien, Einhaltung der Betroffenenrechte, Mitarbeiterqualifizierung, Umsetzen der TOMs bis zu den regelmäßigen Monitoring- und Dokumentationspflichten. Natürlich kann ein Datenschutzbeauftragter mit seinen Hinweis- und Prüfpflichten hinweisen und unterstützen, die Verantwortung kann aber juristisch vom Management nicht delegiert werden.

Ein besonderes Augenmerk sollte auf die letztliche Pflichten- und Haftungssituation bei Holding-Konstrukten und Tochterfirmen gelegt werden.

Welche Handlungsempfehlungen sollte ein klassischer Umsetzungsplan beinhalten, um das Ziel „DSGVO ready“ bis zum 25. Mai 2018 zu erreichen?

Das kommt ganz auf den bisherigen Stand der Umsetzung des Datenschutzes nach BDSG im Unternehmen an.

Ganz kurz gesagt würde ich den Ist-Zustand ermitteln, den Bedarf eines Datenschutzbeauftragten feststellen, einen Datenschutzordner anlegen, Leit- und Richtlinien und Soll-Zustand definieren, Verträge, Technik und TOMs in Ordnung bringen, ein Verfahrensverzeichnis erstellen, Bedarf ADV und den Bedarf einer ADV und die Einhaltung der Betroffenenrechte prüfen, Dokumentations- und Meldepflichten installieren, Notfallpläne erstellen und Mitarbeiter qualifizieren.

Können Sie Software-Tools empfehlen, die dem Makler bei der Umsetzung helfen?

Es gibt jede Menge Online-Hilfen, Checklisten, Tools und Ratgeber – und natürlich auch spezielle DSGVO-Software. Da kann man sich viel Know-how aneignen. Die meisten Angebote, die ich in letzter Zeit prüfen konnte, lassen den Makler allerdings bei der praktischen Umsetzung im Betrieb alleine oder decken nur Teilaspekte ab.

Checklisten helfen, um den Bedarf festzustellen – wie dieser dann erfüllt werden kann, ist meist nicht benannt. Auch Formularvorlagen sind gut, man braucht aber auch das Wissen, wie diese individuell ausgefüllt werden müssen.

Welche Dienstleistungsangebote kann ein Makler in Anspruch nehmen?

Meine beste Empfehlung ist natürlich, die Expertise eines spezialisierten Datenschutzbeauftragten zu nutzen, da dieser ein vollständiges Konzept im Betrieb implementieren kann und auch die Sorgen und Nöte des Vermittlerbetriebes kennt.

Es ist auch in jedem Fall ratsam, juristischen Beistand bei der Formulierung und Ausarbeitung der Vertragsvorlagen einzuholen, das kann ein Datenschutzbeauftragter nicht leisten.

Unterstützung sollte auch von den Verbänden kommen und ich würde gern mehr Initiative der Anbieter von Maklerverwaltungsprogrammen sehen, da diese durch Abbildung der Prozesse an genau der richtigen Stelle sitzen.

https://www.experten.de/2018/04/19/dsgvo-keine-kuer-sondern-pflicht/

https://www.experten.de/2018/04/20/eckpunkte-der-datenschutzgrundverordnung/

https://www.experten.de/2018/04/25/dsgvo-auswirkungen-auf-maklerbueros/

https://www.experten.de/2018/04/27/dsgvo-daten-erfassen-ohne-gesondertes-einverstaendnis/

https://www.experten.de/2018/04/30/die-dsgvo-und-die-daten-des-kunden/

https://www.experten.de/2018/05/07/dsgvo-daten-sperren-und-nicht-loeschen/

https://www.experten.de/2018/05/09/dsgvo-vermeiden-von-datenschutzverletzungen/

Bild: (1) © Elnur / fotolia.com (2) experten-netzwerk GmbH

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Tastatur-Schild-Ordner-210693112-FO-Maksim-KabakouTastatur-Schild-Ordner-210693112-FO-Maksim-KabakouMaksim Kabakou / fotolia.com
Management

Die neue DSGVO – Eine zwiegespaltene Zwischenbilanz

Seit über einem Jahr gilt die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Vorher mussten sich Unternehmen in Deutschland nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) richten. Da die DSGVO eine Verordnung der Europäischen Union ist, muss dieser Vorrang eingeräumt werden. 
Frau-laecheln-Laptop-3947831-PB-rawpixelFrau-laecheln-Laptop-3947831-PB-rawpixelrawpixel / pixabay.com
Tools

FondsKonzept startet neues Kundenservicecenter

Das neue Kundenservicecenter der FondsKonzept AG für ihre Verbundmakler ist eine volldigitale, produktübergreifende Plattform für alle Kundenanwendungen und Geschäftsvorfälle.
Anzugtraeger-Hand-Datenstrom-206982446-FO-kwanchaiftAnzugtraeger-Hand-Datenstrom-206982446-FO-kwanchaift
Management

DSGVO-Leitfaden – Thema: Verzeichnis und Datenschutz-Folgenabschätzung

Seit mehr als 100 Tagen gilt nun die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Im zweiten Teil des DSGVO-Leitfadens für eine gute Compliance-Strategie geht es um das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) und zur Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO).
Anzugtraeger-Schild-Haken-Leiterbahnen-210653981-FO-peshkovAnzugtraeger-Schild-Haken-Leiterbahnen-210653981-FO-peshkov
Management

DSGVO-Leitfaden – Thema: Der Datenschutzbeauftragte

Über 100 Tage ist es nun her, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist. Das neue Datenschutz-Niveau ist aus deutscher Sicht zwar gar nicht viel höher, als das bisher im deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und diversen weiteren Einzelgesetzen (Telemediengesetz, Telekommunikationsgesetz usw.) verankerte Datenschutzrecht, aber die deutschen Datenschutzbehörden haben in der Vergangenheit nicht alles sanktioniert.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht