Erste übergreifende Schlichtungsstelle für Vermittler

Veröffentlichung: 30.04.2018, 05:04 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Die neue „Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung“ hat unter der Trägerschaft des VOTUM-Verbandes ihren Betrieb aufgenommen.

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Sie ist für den Bereich der Finanzanlagenvermittler nach § 34 f und der Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i GewO die erste branchenspezifische und nicht-staatliche Schlichtungsstelle.

Die Schlichtungsstelle steht allen Gewerbetreibenden der §§ 34 c bis i GewO offen und ist nicht an eine Mitgliedschaft im VOTUM-Verband gebunden.

Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbandes, erklärt:

„Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle schließen wir eine bestehende Lücke für die freien Finanzdienstleister und möchten so dazu beitragen, dass die außergerichtliche Streitbeilegung eine größere Akzeptanz findet.“

Organisatorische Verbesserung

Zur Erfüllung ihrer Hinweispflicht mussten Gewerbetreibende, die den gesamten Bereich der Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung gegenüber ihren Kunden anbieten, ihre Kunden bislang auf vier unterschiedliche Schlichtungseinrichtungen verweisen. Die ohnehin komplexen Erstinformationspflichten wurden dadurch unnötig aufgebläht. Nun können Allfinanzdienstleister für alle Schlichtungsfragen an die neue Schlichtungsstelle verweisen.

Kostenfreies Schlichtungsverfahren für Verbraucher

Eine Inanspruchnahme des Schlichtungsverfahrens ist für Verbraucher kostenfrei. Die von den Gewerbetreibenden im konkreten Schlichtungsfall zu entrichtenden Vergütungen liegen deutlich unterhalb der anfallenden Kosten bei den staatlichen Sammelschlichtungsstellen. In welchem Umfang Gewerbetriebende die Schlichtungsstelle nutzen, wird von ihnen selbst bestimmt. So können sie bspw. im Bereich der Versicherungsvermittlung weiterhin mit dem Versicherungsombudsmann zusammenarbeiten und die neue Schlichtungsstelle lediglich im Bereich der Anlage- und Kreditvermittlung nutzen.

Erfahrene Schlichter als Ombudsmänner

Durch die Unabhängigkeit der beiden Ombudsmänner wird die Neutralität der Schlichtungsstelle sichergestellt. Die zwei erfahrenen Streitmittler Wolfgang Arenhövel, ehemaliger Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen, und Klaus Schlüter, vormals Präsident des Amtsgerichts Bremen, sind in ihrer Position an Weisungen nicht gebunden.

Bild: © freshidea / fotolia.com

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