Für die Verringerung der Belastung der Kunden in der Lebensversicherung durch Vertriebskosten will die Finanzaufsichtsbehörde BaFin vor allem für Provisionen Höchstgrenzen einführen, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Von der Beitragssumme sollen Lebensversicherer maximal noch 2,5 Prozent ausgeben dürfen. Wenn Vermittler festgelegte Qualitätskriterien, zum Beispiel wenige Beschwerden, erfüllen, fließen weitere 1,5 Prozent. Dies hat Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht der Finanzaufsichtsbehörde BaFin, auf einer internen Tagung der Branche vorgeschlagen.
Die vorgeschlagene Begrenzung bezieht sich auf die Änderungen in der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD. In dieser steht, dass Versicherer keine Anreize schaffen dürfen, damit Vermittler nicht ein bestimmtes Produkt empfehlen, sondern im Interesse des Kunden handeln.
Da einige Politiker eine harte Deckelung von 2,5 Prozent verlangen, setzt Frank Grund jetzt schon mal mit seiner vorgeschlagenen Begrenzung ein Zeichen dagegen. Der Provisionsdeckel von 2,5 Prozent würde laut SZ rund drei Milliarden Euro weniger Provisionszahlungen bedeuten.
Im Mai wird das Finanzministerium den Bericht über die Wirkung des Lebensversicherungs-Reformgesetzes aus dem Jahr 2014 vorlegen und da wird das Thema dann auf den Tisch kommen.
Bild: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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