BVK: BaFin möge das Verhältnismäßigkeitsprinzip wahren
Nun hat auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) eine Stellungnahme zum Vermittler-Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgegeben.
Darin begrüßt der BVK ausdrücklich, dass kein Vergütungsmodell im Bereich der Lebensversicherung formuliert wird.
Michael H. Heinz, BVK-Präsident, dazu:
„Denn Vorgaben der BaFin oder des Gesetzgebers, in welcher Höhe Versicherungsvermittler vergütet werden, würden nach unserer Auffassung einen unverhältnismäßigen ordnungspolitischen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Versicherungsvermittler bedeuten. Im Hinblick auf die Stabilisierung der Lebensversicherungen regen wir stattdessen an, bei den Verwaltungskosten der Versicherungsunternehmen anzusetzen. Wir fordern auch bei allen Überlegungen der BaFin einen gerechten Interessenausgleich zwischen uns und den Unternehmen zu gewährleisten.“
Nach Ansicht des BVK darf es keine weitere Risiko- und Kostenverlagerung von Versicherungsunternehmen hin zu Versicherungsvermittlern geben. Die Verhältnismäßigkeit muss auf allen Ebenen gewahrt bleiben.
Der BVK favorisiert die seit 2007 bestehende und bewährte Aufsichtslösung durch die Industrie- und Handelskammern.
Michael H. Heinz erklärt weiter:
„In diesem Zusammenhang lehnen wir die im Koalitionsvertrag formulierte Forderung, die BaFin soll die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler übertragen bekommen ab. Stattdessen fordern wir eine ausdrückliche bundeseinheitliche Zuständigkeitslösung zugunsten der IHK-Organisation.“
Bild: © Sondem / fotolia.com
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