BVI: Kritik am EU-Gesetzentwurf zum grenzüberschreitenden Vertrieb

Veröffentlichung: 15.03.2018, 06:03 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Den Gesetzentwurf der EU-Kommission zum Abbau von Hürden im grenzüberschreitenden Vertrieb sieht der deutsche Fondsverband BVI als Enttäuschung an. Der Entwurf ist Teil des Maßnahmenpakets der Kommission zur Vertiefung der Kapitalmarktunion.

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Anstatt Barrieren abzubauen, schafft die Kommission mit dem Gesetzesvorschlag neue.

Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, dazu:

„Was die EU-Kommission nun als Entwurf vorgelegt hat, ist enttäuschend. Statt die Hürden im grenzüberschreitenden Vertrieb zu beseitigen, will die EU-Kommission im Rahmen der ESA-Reform lieber die ESMA mit mehr Kompetenzen ausstatten und die nationalen Aufsichtsbehörden entmachten.“

Ein Beispiel dafür sind die geplanten Voraussetzungen für die De-Registrierung eines Fonds in einem EU-Land. Demnach soll ein Asset Manager einen Fonds erst wieder vom Markt nehmen können, wenn dieser in dem betreffenden Land maximal zehn Anleger hat, die insgesamt weniger als ein Prozent des verwalteten Vermögens halten. Wenn es wirklich darum geht, Hürden für den grenzüberschreitenden Vertrieb abzubauen, sollte dem Asset Manager die Entscheidung, sich aus einem Land zurückzuziehen, nicht erschwert werden.

Zudem plant die EU-Kommission, die Fondsaufsicht schrittweise auf die ESMA zu verlagern; zunächst nur für europäische langfristige Investmentfonds (ELTIFs), Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEFs) und Risikokapitalfonds (EuVECAs). Damit droht eine Doppelaufsicht, denn die Fondsgesellschaften werden weiter von den nationalen Behörden kontrolliert.

Beim grenzüberschreitenden Fondsvertrieb hat der BVI der EU-Kommission zahlreiche konkrete Probleme aufgezeigt und Lösungsvorschläge unterbreitet. Der BVI wird seine Vorschläge für den Abbau von Hürden im Fondsvertrieb innerhalb der EU im weiteren Gesetzgebungsverfahren erneut einbringen.

Bild: © Sergey Nivens / fotolia.com

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