BVI verlangt PRIIPs-Korrektur und Verschiebung

Der deutsche Fondsverband BVI fordert, die PRIIPs-Verordnung zu korrigieren und sie zu verschieben. Denn der BVI geht wegen der gravierenden und komplexen Mängel von einer längeren Überarbeitungsphase aus.

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Ein PRIIPs-Informationsblatt erhalten Privatanleger bislang nur bei Fondspolicen, was sich 2020 allerdings ändern soll.

Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI, kritisiert:

„Es wäre unverantwortlich gegenüber den Verbrauchern, die etablierten wesentlichen Anlegerinformationen künftig durch ein mangelhaftes PRIIPs-KID zu ersetzen. Die PRIIPs-Informationsblätter müssen überarbeitet werden, insbesondere die Angaben zu Kosten und Wertentwicklung. Die EU-Kommission sollte dafür die für Ende 2018 vorgesehene Überprüfung der PRIIPs-Vorschriften nutzen.“

Laut dem BVI könnten die EU-Wahlen im Mai 2019 den Prozess weiter verzögern. Er schlägt daher vor, genügend Zeit einzuplanen und den Starttermin für das PRIIPs-KID um 24 Monate auf Januar 2022 zu verschieben.

Fehlerhafte Berechnung der Wertentwicklungsszenarien

Investmentfonds sollen drei Szenarien zur Wertentwicklung erstellen – allerdings auf Basis von Daten aus der Vergangenheit. Dadurch entstehen Verzerrungen. Beispielsweise werden nach einem mehrjährigen Börsenaufschwung und anschließendem Einbruch der Kurse die Szenarien zu positiv ausfallen und damit die aktuelle Entwicklung ignorieren. Es droht eine bewusste Fehlinformation der Anleger.

Negative Transaktionskosten durch Arrival-Price-Methode

Die EU-Kommission hat den Ansatz der europäischen Finanzaufsichtsbehörden und damit eine im Markt unübliche Vorgehensweise zur Berechnung der Transaktionskosten übernommen. Sie will die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers und dem „mittleren Marktpreis“ als Transaktionskosten festlegen („Arrival-Price-Methode“). Das führt in weniger liquiden Märkten wie bei Anleihen regelmäßig zu falschen oder sogar negativen Transaktionskosten.

Ein Indikator dafür sind die Daten zum Kostenausweis nach MiFID II. Danach können Fonds die Transaktionskosten schon heute nach der Arrival-Price-Methode berechnen. Obwohl erst ein Bruchteil von ihnen davon Gebrauch macht, weisen dadurch schon etwa drei Prozent aller in Europa vertriebenen Fonds negative Transaktionskosten aus. Sollte die Arrival-Price-Methode zwingend für alle Fonds vorgeschrieben werden, dürfte dieser Anteil deutlich höher ausfallen.

Bild: © Andrey Popov / fotolia.com

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