IDD, PRIIP und BIB: Schöne neue Welt der Intransparenz

Veröffentlichung: 14.03.2018, 06:03 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Aufgrund der europäischen PRIIP-Verordnung muss Kunden seit Jahresanfang vor dem Abschluss von Versicherungsanlageprodukten ein sogenanntes Basisinformationsblatt (BIB) vorgelegt werden. Sinn und Zweck der BIBs ist es, wesentliche Produktinformationen zur Verfügung zu stellen und "dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produktes zu verstehen und dabei zu helfen, es mit anderen Produkten zu vergleichen". Diesem Anspruch genügen viele BIBs für Fondspolicen leider noch nicht.

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Bei Fondspolicen werden bisher mögliche Ablaufleistungen auf Basis von drei bis vier angenommenen Wertentwicklungen berechnet. Diese Hochrechnungen bilden üblicherweise die Grundlage von Vergleichsrechnern, die wiederum von Versicherungsmaklern in der Beratung für den geforderten Marktvergleich eingesetzt werden. Problematisch ist dabei, dass die Versicherungsgesellschaften unterschiedlich rechnen und damit die Vergleichbarkeit einschränkt ist.

Im Gegensatz dazu sind in den BIBs standardisierte Ablaufszenarien vorgesehen. Dem üblichen positiven, mittleren und negativen Szenario wird dabei noch ein extrem negatives Szenario („Sressszenario“) hinzugefügt. Aufgrund der unterschiedlichen Kostenbelastungen der wählbaren Fonds geben die meisten Gesellschaften statt einer Ablaufleistung pro Szenario eine ganze Bandbreite von Ablaufleistungen an. Kunden erhalten beispielsweise in einem Fall die Information, dass sie bei einer Beitragssumme von 40.000 Euro nach 40 Jahren mit einer Auszahlung zwischen 6.449 Euro und 348.835 Euro rechnen können. In einem anderen Fall wird bei demselben Beispiel sogar eine Ablaufleistung bis zu einem Höchstwert von 654.822 Euro in Aussicht gestellt.

Analog zu den Ablaufszenarien wird auch über die entstehenden Kosten informiert. Positiv zu vermerken ist, dass erstmals auch Transaktionskosten von Fonds ausgewiesen werden. Allerdings weisen diese Werte naturgemäß ebenfalls sehr große Bandbreiten auf. In einem Fall werden sogar mögliche Gesamtkosten nach 40 Jahren ausgewiesen, die rund 16.000 Euro über den Einzahlungen liegen.

Kurios wird es, wenn die Hochrechnungen negative Kosten ergeben. Ursache dafür ist die von der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA vorgegebene Methode zur Berechnung der Transaktionskosten und das Fehlen von dafür benötigten konkreten An- und Verkaufspreisen bei manchen Fondsgesellschaften.

Auch wenn negative Kostenangaben in Zukunft aufgrund besserer Daten hoffentlich verschwinden, bleibt die verwirrende Anzahl von zum Teil widersprüchlichen Ablauf- und Kostenangaben zu bemängeln. Wie damit bessere Vergleiche und Entscheidungen von Konsumenten möglich werden sollen, bleibt das Geheimnis der Erfinder der BIB-Vorgaben. Die große Bandbreite von Werten könnte zumindest reduziert werden, wenn die Berechnungen auf Basis der konkret gewählten Fonds erfolgen.

Als Fazit bleibt festzustellen, dass es auch in Zeiten von europäischen Verbraucherschutzvorgaben auf den persönlichen Berater ankommt. Seine Aufgabe ist es umso mehr, Kunden durch den erneut erweiterten Datendschungel zu navigieren und klar und verständlich über zu erwartende Kosten und Renditen von Vorsorgeprodukten aufzuklären.

Bild: © lassedesignen / fotolia.com

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