Aufgrund der europäischen PRIIP-Verordnung muss Kunden seit Jahresanfang vor dem Abschluss von Versicherungsanlageprodukten ein sogenanntes Basisinformationsblatt (BIB) vorgelegt werden. Sinn und Zweck der BIBs ist es, wesentliche Produktinformationen zur Verfügung zu stellen und "dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produktes zu verstehen und dabei zu helfen, es mit anderen Produkten zu vergleichen". Diesem Anspruch genügen viele BIBs ...