2,7 Millionen verdienen weniger als Mindestlohn
Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Armut unter Beschäftigten im Niedriglohnbereich zurückgegangen, dennoch bekamen 2016 rund 2,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland weniger als den Mindestlohn. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).
Gesamtwirtschaftlich sind Verstöße gegen den Mindestlohn weiterhin ein Problem: Insgesamt erhielt fast jeder zehnte Arbeitnehmer, der Anspruch auf den Mindestlohn hatte, weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde.
Betriebsrat und Tarifverträge können schützen
In Firmen mit Betriebsrat und Tarifvertrag kommt die Umgehung des Mindestlohngesetzes etwa fünf Mal seltener vor. Die Quote der Mindestlohn-Umgehungen lag dann bei nur 3,2 Prozent. Fehlte beides, erhielten hingegen 18,6 Prozent der Beschäftigten nicht den Mindestlohn.
Weniger Harzt-IV-Aufstocker
Weil extrem niedrige Stundenlöhne erhöht wurden, gab es weniger Ansprüche auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Somit sank die Aufstocker-Quote auf 17 Prozent. Wenn sich aber alle Arbeitgeber an den Mindestlohn halten würden, könnte die Quote noch stärker reduziert werden.
Dennoch auch deutliche Lohnsteigerungen
Ungelernte Arbeitskräfte und Branchen mit vielen Niedrigverdienern profitieren aber von dem Mindestlohn. Beispielsweise legten die Löhne im Gastgewerbe nach Einführung der Lohnuntergrenze um 9,9 im Einzelhandel um 11,4 und in der Fleischverarbeitung um 11,6 Prozent zu.
Viele Verstöße in einzelnen Branchen
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz kommen nach der WSI-Untersuchung in Branchen mit vielen Kleinbetrieben und Minijobs besonders häufig vor. So bekamen 2016 rund 43 Prozent der Beschäftigten in privaten Haushalten weniger als den Mindestlohn. Im Hotel- und Gaststättengewerbe betrug die Umgehungsquote 38 Prozent, im Einzelhandel etwa 20 Prozent. Deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt lag die Quote der Verstöße unter anderem in der Energieversorgung, der Entsorgungswirtschaft, in verschiedenen Industriebranchen, bei Banken und in der öffentlichen Verwaltung.
Kontrollen gegen Mindestlohn
Undokumentierte und unbezahlte Mehrarbeit gilt als der meistgenutzte Weg, um Beschäftigte in der Praxis um den Mindestlohn zu bringen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat bei ihren Prüfungen im ersten Halbjahr 2017 in neun Prozent der untersuchten Fälle Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt, die anschließend zu Ermittlungsverfahren führten. Zugleich stieg die Zahl der Prüfeinsätze erstmals wieder an, nachdem sie 2015 und 2016 deutlich gesunken war.
Bild: © weyo / fotolia.com
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