VdS: Anerkennungsverfahren für Datenschutzmanagement-Berater
VdS Schadenverhütung unterstützt die kleinen und mittelständischen Unternehmen mit den Richtlinien VdS 10010 und dem Anerkennungsverfahren VdS 3476 bei der Umsetzung der EU-Verordnung.
Diese beschreiben die Anforderungen an ein zertifizierungsfähiges Datenschutzmanagementsystem zum Erfüllen der kompletten DSGVO. Die Richtlinien sind an die Rahmenbedingungen von KMU und kleineren Behörden angepasst.
Anerkennungsverfahren für Berater
VdS Schadenverhütung bietet das neue Anerkennungsverfahren VdS 3476. Durch dieses können Berater für Datenschutzmanagement ihre besondere Dienstleistungsqualität auf einen Blick belegen. Die Berater weisen ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten in Theorie und Praxis nach.
So müssen für diese Berater-Zertifizierung neben einer umfangreichen fachlichen Berufserfahrung beispielsweise folgende zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden:
- Umfassende Kenntnis der Anforderungsrichtlinien VdS 10010 zur Umsetzung der DSGVO
- Umfassende Kenntnisse zum Inhalt und zu rechtlichen Anwendung der für die verantwortlichen Stellen einschlägigen Regelungen des BDSG und der DSGVO, auch technischer und organisatorischer Art
- Kenntnisse des Anwendungsbereichs datenschutzrechtlicher und einschlägiger technischer Vorschriften, der Datenschutzprinzipien und der Datensicherheitsanforderungen
- Betriebswirtschaftliche Grundkompetenz (zum Beispiel Personalwirtschaft, Controlling, Finanzwesen, Vertrieb, Management)
Zudem müssen sie ihr Wissen in einer Prüfung unter Beweis stellen und dieses auch ständig auf dem neuesten Stand halten. Die Anerkennung ist zunächst auf vier Jahre befristet.
Der zertifizierte Berater ist darauf ausgerichtet, bei der Einführung und Unterhaltung eines Datenschutzmanagementsystems für KMU gemäß den Richtlinien VdS 10010 zu unterstützen. Diese Beratungsleistungen erfasst allerdings nicht die gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Rechtsberatung.
https://www.experten.de/2018/01/10/vds-berater-fuer-datenschutzmanagement/
Bild: © phive2015 / fotolia.com
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