120 Millionen für geklaute Fahrräder

Veröffentlichung: 14.06.2017, 08:06 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Fahrräder waren im letzten Jahr ein beliebtes Diebesgut. Rund 200.000 versicherte Fahrräder wechselten unfreiwillig ihren Besitzer. Für die Hausratversicherer eine teure Angelegenheit, sie wendeten insgesamt für die Entschädigung die Rekordsumme von 120 Millionen Euro auf. Zum Vergleich im Jahr 2015 waren es 110 Millionen Euro.

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Die aktuellen Auswertungen bestätigen, dass es sich dabei um die höchste Summe seit 1998 handelt, seitdem werten die deutschen Versicherer Fahrraddiebstahl statistisch aus. Ein Grund für die Kostenexplosion bei den Entschädigungsleistungen ist der Anstieg der durchschnittlichen Entschädigung pro Fahrrad auf 600 Euro (2015:570 Euro). Auch dies ist ein neuer Höchststand.

Zum Vergleich: 1998 wurden 270.000 versicherte Fahrräder gestohlen und die Versicherer leisteten 100 Millionen Euro, das entspricht einer Entschädigungssumme pro Fahrrad von 360 Euro.

Fahrraddiebstahl in den Bundesländern

Der Wert für geklaute Fahrräder ist nach Angaben der polizeilichen Kriminalstatistik sogar noch höher. Demnach wurden 2016 rund 332.000 Fahrräder gestohlen, das sind 3.000 weniger als im Jahr davor. Die Klau-Statistik errechnet auch einen Vergleich der Bundesländer. Bezogen auf 100.000 Einwohner gab es in Rheinland-Pfalz mit 6,9 Prozent den stärksten Rückgang, gefolgt von Brandenburg (- 6,2 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (- 6 Prozent). An der Spitze der Klau-Statistik stehen erneut Bremen, Hamburg und Berlin.

Fahrräder besser versichern

Die Hausratversicherung kommt dann für den Diebstahl auf, wenn das Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dafür kann eine Zusatzklausel in der Hausratpolice in Anspruch genommen werden. In insgesamt 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben gut 40 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.

Entschädigungsleistungen der Fahrradklausel

Der Versicherer kommt für den Schaden auf, wenn das Fahrrad ordnungsgemäß abgeschlossen war, als es gestohlen wurde. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert, der notwendig ist, um ein gleichwertiges Fahrrad zu kaufen. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt.

Beispiel: Ist der Hausrat mit 100.000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, dann zahlt der Versicherer für den Diebstahl je nach Wiederbeschaffungswert mit bis zu 1.000 Euro. Für teure Fahrräder sollte eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden.

Wie müssen Fahrräder gesichert werden?

Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert sein. Ein einfaches Rahmenschloss ist kein Diebstahlschutz. Wer sein Rad von der Polizei codieren lässt, hat noch eine zusätzliche sichtbare Abschreckung für Diebe.

Bilder: (1) © Rainer Fuhrmann / fotolia.com © (2-3) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

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