Immobilienkredite: Häuslebauer ü50

Veröffentlichung: 10.03.2017, 09:03 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Im vergangenen Jahr hatte der Gesetzgeber die Richtlinien zur Vergabe von Immobilienkrediten massiv verschärft. Beispielsweise war es Banken nicht mehr erlaubt, Kredite an Personen zu vergeben, die voraussichtlich nicht fähig sein würden, diesen noch zu Lebzeiten zu begleichen. Insbesondere vielen Senioren wurde folglich der Kredit verweigert.

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Ein neuer Gesetzesentwurf, der vom Bundeskabinett im Dezember 2016 beschlossen wurde, sieht vor, dies wieder zu erleichtern.

Senioren hatten das Nachsehen

Mit dem verschärften Gesetz vom Frühjahr 2016 wurden hauptsächlich einem gut situierten und zahlungskräftigen Publikum Kredite verweigert. Es handelte sich häufig um Personen Mitte 50 und darüber, die entweder eine Immobilie als Altersvorsorge erwerben oder Renovierungsarbeiten im eigenen Haus vornehmen wollten.

Zwar müssen Kreditnehmer auch weiterhin in der Lage sein, das Darlehen zu Lebzeiten begleichen zu können, allerdings existieren künftig weitere Berechnungsmethoden. Beispielsweise kann die Wertsteigerung einer Immobilie berücksichtigt werden. Der potentielle Wertzuwachs darf also in die Kreditwürdigkeitsprüfung miteinfließen. Das betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch und besonders die Renovierung von älteren Häusern oder den Umbau in barrierefreien Wohnraum für Senioren.

Immobilienverzehrkredite sind ausgeschlossen

Die Richtlinien beziehen sich nicht auf sogenannte Immobilienverzehrkredite. Bei Immobilienverzehrkrediten wird das Eigenheim an die Bank veräußert, die dafür eine lebenslange Rente bezahlt und gleichzeitig Wohnrecht gewährt. Der Gesetzentwurf wird noch in diesem Jahr dem Bundesrat vorgelegt und anschließend im Bundestag diskutiert.

Bild: © Halfpoint / fotolia.com

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