Steuerberatung geht jetzt günstiger

Veröffentlichung: 07.10.2016, 06:10 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Die Gebühren für den Steuerberater waren bis dato durch ein gesetzlich vorgeschriebenes Honorar geregelt. Nach einer Reform der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) können Verbraucher die Vergütung individuell aushandeln.

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Die jüngste Reform der Vergütungsverordnung verpflichtet Steuerberater ihre Mandanten darauf hinzuweisen, dass ihr Honorar vom gesetzlichen Satz abweichen darf. Die Änderung in der Vergütungsordnung war jedoch in einer Mantelverordnung „versteckt“ wie Udo Reuß von Finanztip erläutert. Das ist auch der Grund dafür, warum Steuerberater mit der Aufklärung darüber etwas verhalten umgehen.

Der Paragraf 4 Absatz 3 StBVV legt fest, dass die niedrigere Gebühr in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen muss. Für eine Vereinbarung von günstigeren Steuerberatungsgebühren ist es in jedem Fall empfehlenswert gut vorbereitete und strukturiere Aufzeichnungen und Daten zu übergeben, denn dadurch entfällt aufwändige Kleinarbeit, die die Gebühren erhöhen können.

Wenn ein Steuerberater von der Vergütungsverordnung abweicht, muss er diese Information im Vorfeld schriftlich an seine Mandanten kommunizieren, die wiederum die Abweichung schriftlich bestätigen müssen. Ein einfaches 'Okay' ist als Antwort auf eine E-Mail ausreichend. Es bedarf keiner Unterschrift oder Vertragsform.

Mandanten, die seit Jahren Verträge mit ihrem Steuerberater haben, könnten von der neuen Regelung profitieren. Dafür sollten sie aber selbst aktiv auf ihren Berater zugehen und nicht auf mögliche Vorschläge warten. Steuerberater können ihrer Informationspflicht auch nachkommen, indem entsprechende Klauseln in den Steuerberatungsverträgen, in den Allgemeinen Auftragsbedingungen oder in den Vollmachten der Mandanten hinterlegt sind.

Bild: © Joachim Wendler / fotolia.com

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