Senioren und Immobilienkredite: das passt nicht mehr

Veröffentlichung: 07.09.2016, 08:09 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

In Westdeutschland leben 54 Prozent der Ruheständler in einer eigenen Immobilie, in Ostdeutschland sind es 33 Prozent. Der Großteil davon lebt in einem Einfamilienhaus, nur jeder fünfte in der eigenen Wohnung. Im Vergleich zu den Erwerbstätigen ist die Eigentumsquote der Senioren deutlich höher – eine gewollte Entwicklung, denn mit dem Eintritt in den Ruhestand verringern sich die Einnahmen und daher ist es wichtig, mietfrei zu wohnen.

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Immobilieneigentum, aktuell mitunter die beliebteste Form der Altersvorsorge kann zur Last werden, wenn unvorhergesehene Reparaturen oder auch ein barrierefreier Umbau zu finanzieren sind und für diese Ausgaben keine ausreichenden Rücklagen vorhanden sind. Wie eng es um die finanzielle Situation der Senioren zum Teil bestellt ist, verdeutlichen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Bereits ein Drittel der Lebenshaltungskosten decken Ruheständler, indem sie auf Erspartes zurückgreifen. In der Altersgruppe der 65- 70-Jährigen ergibt sich sogar eine kleine Lücke. Häufig ist auch das gesamte Vermögen in der eigenen Immobilie fest gebunden.

Mit einem Bankkredit können viele Senioren nicht mehr rechnen. Seit Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Frühjahr dieses Jahres darf bei der Kreditentscheidung nur noch die persönliche und finanzielle Situation des Kunden im Vordergrund stehen, der Wert der Immobilie an sich spielt keine Rolle mehr. Hinzu kommt, dass das Bundesfinanzministerium an einer weiteren ergänzenden Richtlinie arbeitet, die eine Immobilienkreditvergabe weiter verschärfen könnte.

Die Folgen könnten paradox sein. So bekommen nach Aussagen einiger Kreditinstitute selbst Senioren mit einem abbezahlten Haus im Wert von 500.000 Euro, aber einer geringen Rente, heute keinen Immobilienkredit in Höhe von 20.000 Euro, wenn sie ihr Bad seniorengerecht umbauen möchten. Im Zuge dessen könnte für Senioren künftig ein Weg in Frage, der im Ausland bereits übliche Praxis ist, in Deutschland aber erst sehr langsam angenommen wird: die Immobilien-Leibrente.

Das eigene Haus oder die Wohnung wird dabei zwar verkauft, die ehemaligen Eigentümer bleiben jedoch lebenslang mietfrei darin wohnen und erhalten eine vereinbarte monatliche Rentenzahlung. Mit einer Einmalzahlung statt oder kombiniert mit der Rentenzahlung können dann auch nötige Renovierungen oder Umbauten vorgenommen werden. Zudem werden Ruheständler bei der Immobilien-Leibrente von der laufenden Instandhaltung entlastet. Beides, das mietfreie Wohnrecht und die Leibrente, werden notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen.

Das gibt den Verkäufern ein Höchstmaß an Sicherheit. Eine Mindestlaufzeit sorgt dafür, dass Rentenzahlungen auch vererbt werden können, sollte der Verkäufer schon kurz nach Vertragsabschluss sterben. Grundlage für die Ermittlung der Leibrente ist der Immobilienwert. Weitere Faktoren sind Lebensalter und Geschlecht des Eigentümers.

Friedrich Thiele, Vorstand der Deutschen Leibrenten AG, erläutert:

„Die Immobilien-Leibrente eignet sich für Häuser und Wohnungen in gefragten sowie in weniger gefragten Gegenden gleichermaßen. Geeignet ist sie für Alleinstehende und Paare ab 70 Jahren. Sie ermöglicht Senioren, das im eigenen Haus steckende Vermögen schon zu Lebzeiten nutzbar zu machen, ohne dass sie aus ihrer vertrauten Umgebung ausziehen müssen.“

Bild: © ArtFamily / fotolia.com

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